Neu Wulmstorf. In der Gemeinde Neu Wulmstorf ist es vielfach dazu gekommen, dass auf öffentlichen Grünflächen, an Waldrändern oder auf unbebauten Grundstücken Gartenabfälle und Kompost abgeladen wurden. Die Erfahrung zeigt, dass es schnell Nachahmer gibt, die ebenfalls ihre Abfälle in die Natur kippen. Abgesehen davon, dass sich den Mitbürgern alles andere als ein schöner Anblick bietet und es durch verrottendes Gras und Laub zu Geruchsbelästigungen kommen kann, stellt ein derartiges Handeln zweifelsohne eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Gemeinde Neu Wulmstorf: "Ablagerungen von Gartenabfällen in der freien Landschaft stellen kein Kavaliersdelikt dar, sondern sind als widerrechtliche Abfallentsorgung zu werten!" Von den Verursachern wird offenbar zudem unterschätzt, dass Gartenabfälle in der Landschaft erhebliche Schäden in der Natur anrichten. Wildlebende Pflanzen werden überdeckt, die Aktivität der Bodenorganismen wird verringert und nicht zuletzt werden heimische Pflanzen und mit ihnen die darauf spezialisierten Insekten auch durch Pflanzenreste und/oder Samen von exotischen und artfremden Gartenpflanzen und Ziersträuchern verdrängt.
Besteht keine Möglichkeit, Grünabfälle selbst zu kompostieren, können sie über die regelmäßig stattfindende Straßensammlung oder auf den Entsorgungsanlagen des Landkreises angeliefert werden. Näheres über die Entsorgung von Gartenabfällen kann der jährlich erscheinenden Abfallfibel des Landkreises Harburg entnommen oder im Internet unter www.abfallwirtschaft.landkreis-harburg.de abgerufen werden.
Bürgermeister Wolf-Egbert Rosenzweig: "Da während der Gartensaison vermehrt Gartenarbeiten anstehen, appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neu Wulmstorf, die Angebote zur Grünabfallentsorgung anzunehmen und dadurch mitzuhelfen, die Grünflächen im Gemeindegebiet von widerrechtlichen und unschönen Gartenabfällen und sonstigem Unrat zu verschonen."