Landkreise Harburg&Stade. In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli, der Brut- und Setzzeit, müssen Hunde in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen. In dieser Zeit ist es strengstens verboten, Hunde in der freien Landschaft unangeleint laufen zu lassen. Dies gilt nicht für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll als Diensthunde eingesetzt werden. Der Fachdienst "Ordnung" appelliert dringend an alle Hundehalter, ihre Hunde in dieser Zeit an der Leine zu führen. er dagegen Verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.