Masern: Für Impfschutz sorgen! - Gesundheitsamt des Landkreises Harburg informiert zu den niedersachsenweit grassierenden Masernerkrankungen

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Winsen. In Niedersachsen wurden in diesem Jahr deutlich mehr Masernfälle festgestellt als üblich. Insbesondere der Landkreis Hildesheim machte von sich reden: Dort waren mehrere Schulen von insgesamt 26 Masernfällen betroffen. Auch im Landkreis Harburg erkrankten seit Jahresbeginn bereits vier Personen im Alter von 15 bis 36 Jahren an Masern. Im vergangenen Jahr wurden dagegen lediglich zwei Fälle an das Kreisgesundheitsamt gemeldet.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät daher allen erwachsenen Bürgerinnen und Bürgern, auf Nummer sicher zu gehen, ihren Impfstatus zu überprüfen und nötigenfalls Impfungen beim Hausarzt nachholen zu lassen. Die ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfiehlt allen nach 1970 geborenen Menschen, dafür Sorge zu tragen, dass sie zweimal gegen Masern geimpft wurden. Wenn im Impfpass keine zwei Masernimpfungen eingetragen sind, sollte man sich auch im Erwachsenenalter nochmals impfen lassen. Zum Einsatz kommt ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln.

Unser Gesundheitsamt setzt auf Aufklärung und Information über die möglichen schweren Komplikationen der Masern, eine möglichst hohe Impfquote im Landkreis Harburg zu erreichen und so weiteren Erkrankungen vorzubeugen“, so Landkreissprecher Bernhard Frosdorfer.

Eltern sollten ihre Kinder unbedingt gegen Masern impfen lassen. Im Landkreis Harburg waren bei der Schuleingangsuntersuchung 91,8 Prozent der Kinder zweimal gegen Masern geimpft. Erstrebenswert wäre eine Quote von 95 Prozent mit zwei Masernimpfungen. Damit bestünde eine Ausbreitungsbarriere in der Bevölkerung, die auch Menschen schützt, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Sollten in Schulen Masernerkrankungen auftreten, wie es etwa im Landkreis Hildesheim der Fall war, kontrolliert das Gesundheitsamt routinemäßig alle Impfpässe und spricht Besuchsverbote für Personen aus, bei denen kein ausreichender Impfschutz besteht. Das hieße, dass ungeimpfte Schüler oder Lehrer so lange die Schule nicht betreten dürften, bis sie die nötigen Impfungen oder Immunität nachweisen. Ziel ist es in solchen Fällen, weitere Erkrankungen und damit eine weitere Ausbreitung der Masern zu verhindern.

Echte Masern sind eine schwere Allgemeinerkrankung. Sie beginnen mit starken, grippeähnlichen Symptomen: hohes Fieber, Husten und Schnupfen. Nach einigen Tagen entwickelt sich der typische Masernausschlag und das Fieber steigt erneut. Der Ausschlag beginnt im Gesicht und hinter den Ohren, breitet sich dann über den ganzen Körper aus und verschwindet nach ungefähr drei bis vier Tagen wieder. Auch das Fieber klingt dann ab.

Nicht zu unterschätzen sind mögliche Komplikationen der Erkrankung: Bei einem von 500 an Masern erkrankten Patienten tritt statistisch gesehen eine Hirnentzündung auf. Diese kann oft tödlich verlaufen oder bleibende Hirnschäden hinterlassen. Zudem führen Masern zu einer vorübergehenden Schwächung der Immunabwehr. Häufig folgen dann Mittelohr- oder Lungenentzündungen. Zudem können Hörverluste und Sehstörungen dazukommen.

Bei Jugendlichen und Erwachsenen verläuft die „Kinderkrankheit“ oft besonders schwer. In sehr seltenen Fällen (sieben bis elf Mal pro 100.000 Erkrankungen) treten noch Jahre nach einer Maserninfektion Spätfolgen in Form schwerer neurologischer Störungen wie der subakuten sklerosierenden Panenzephalitis auf.

Masernviren sind über eine Tröpfcheninfektion leicht übertragbar. Nahezu jeder Kontakt nicht geimpfter Personen mit Erkrankten führt zu einer Ansteckung. Dadurch führt fast jeder Kontakt von ungeschützten Personen mit einer erkrankten Person zu einer Ansteckung. Erkrankte sind bereits 5 Tage vor Ausbruch des typischen Masernausschlags ansteckend, also bevor sie oder ihr Arzt bemerkt haben, dass sie erkrankt sind.

Menschen ohne eigene Immunität gegen Masern werden durch eine gut durchgeimpfte Gemeinschaft geschützt, die sogenannte Herdenimmunität. Wenn viele Menschen nicht geimpft sind, kann sich die Krankheit beispielweise durch die gemeinsame Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder den gemeinsamen Schulbesuch leicht ausbreiten.

Um die Impfquote im Landkreis Harburg weiter zu erhöhen, führt das Kreisgesundheitsamt einmal jährlich nach den Sommerferien Impfaktionen in allen Schulen im Landkreis Harburg durch. In diesem Jahr wird dieses Angebot erstmals auch auf das gesamte Schulpersonal ausgeweitet. Bernhard Frosdorfer: „Zweifel am Sinn und der Wirksamkeit von Impfungen, die manche Impfgegner äußern, entbehren jeder wissenschaftlichen Grundlage.“

Impfungen führen nicht zum Ausbruch anderer Krankheiten. Genauso wenig stärkt das Durchleben der Masern das Immunsystem. Zwar steht am Ende auch eine Immunität gegen die Masern, es drohen jedoch die beschriebenen Komplikationen. Bei einer Impfung handelt es sich um eine kontrollierte Ansteckung. Die Körperreaktionen nach der Impfung sind einerseits lokale Reaktion der Impfstelle auf das Einbringen des Serums in den menschlichen Organismus. Es kann zu Rötung, Überwärmung, Schwellung und Schmerzen an der Impfstelle und deren Umgebung kommen.

Weitere Reaktionen sind anderseits Ausdruck der Bildung von Abwehrkräften durch das Immunsystem. Bis circa 14 Tage nach der Masernimpfung können etwa Fieber und Ausschlag sowie ein allgemeines Krankheitsgefühl und Abgeschlagenheit auftreten. Die Geimpften sind dabei nicht ansteckend, die Symptomatik verläuft meist milde und nur wenige Tage. Selten treten schwere Reaktionen auf, die den Komplikationen der echten Erkrankung ähnlich sind, allerdings sehr viel seltener auftreten und sehr viel milder verlaufen.

Wer mehr über die Masern erfahren möchte, kann gerne einen Beratungstermin im Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 0 41 71/ 693-389 vereinbaren oder sich online beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt informieren: http://www.nlga.niedersachsen.de/infektionsschutz/krankheitserreger_krankheiten/masern/masern-19314.html .

 


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