Neu Wulmstorf. In den vergangenen Wochen wurde wiederholt festgestellt, dass auf öffentlichen Grünflächen, an Waldrändern oder auf unbebauten Grundstücken im Gemeindegebiet von Neu Wulmstorf Gartenabfälle und Kompost abgeladen wurden. Die Erfahrung zeigt, dass es schnell Nachahmer gibt, die ebenfalls ihre Abfälle in die Natur kippen, "weil da ja schon etwas liegt".
Von den Verursachern wird offenbar unterschätzt, dass Gartenabfälle in der Landschaft erhebliche Schäden in der Natur anrichten. Wildlebende Pflanzen werden überdeckt, die Aktivität der Bodenorganismen wird verringert und nicht zuletzt werden heimische Pflanzen und mit ihnen die darauf spezialisierten Insekten auch durch Pflanzenreste und/oder Samen von exotischen oder artfremden Gartenpflanzen und Ziersträuchern verdrängt.
Besteht keine Möglichkeit, Grünabfälle selbst zu kompostieren, können sie über die regelmäßig stattfindende Straßensammlung abgegeben oder auf den Entsorgungsanlagen des Landkreises Harburg angeliefert werden. Das Abfallwirtschaftszentrum Buxtehude-Ardestorf nimmt weiterhin den Grünabfall der Neu Wulmstorferinnen und Neu Wulmstorfer entgegen. Die Menge ist auf 500 Liter pro Anlieferung und Öffnungstag beschränkt. Näheres über die Entsorgung von Gartenabfällen kann der jährlich erscheinenden Abfallfibel des Landkreises Harburg entnommen oder im Internet unter www.abfallwirtschaft.landkreis-harburg.de abgerufen werden.
Die Ablagerung von Gartenabfällen in der freien Landschaft stellt zudem kein Kavaliersdelikt dar, sondern ist als widerrechtliche Abfallentsorgung zu werten. Das bedeutet, dass ein derartiges Handeln eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Da mit dem beginnenden Frühjahr vermehrte Gartenarbeiten anstehen, appelliert der Fachdienst Ordnung an alle Einwohner, die Angebote zur Grünabfallentsorgung anzunehmen und auf diesem Wege mitzuhelfen, die Grünflächen im Gemeindegebiet von widerrechtlichen und unschönen Gartenabfällen und sonstigem Unrat freizuhalten und zu verschonen.