Winsen/Ehestorf/Tötensen. Der Landkreis Harburg bereitet derzeit die Neuausweisung der beiden bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ und „Tötenser Sunder“ vor. Damit werden die Schutzgebietsverordnungen an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Dazu liegen die Verordnungsentwürfe, Begründungen und Karten von Montag, 20. Mai, bis einschließlich Freitag, 19. Juli, öffentlich aus und können eingesehen werden. Die Unterlagen für das LSG „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ liegen bei den Gemeinden Rosengarten, Seevetal und Neu Wulmstorf, bei der Samtgemeinde Hollenstedt, der Stadt Buchholz und dem Landkreis Harburg aus. Für das LSG „Tötenser Sunder“ sind die Entwürfe bei den Gemeinden Rosengarten und Seevetal sowie dem Landkreis Harburg einzusehen.
Zusätzlich stellt der Landkreis Harburg die Unterlagen im Internet unter www.landkreis-harburg.de/lsgrosengarten und www.landkreis-harburg.de/lsgtoesu zur Verfügung. In dem öffentlichen Auslegungsverfahren hat jeder die Möglichkeit, bis zum 19. Juli zu den Verordnungsentwürfen Anregungen und Bedenken beim Landkreis Harburg sowie bei den Gemeinden Rosengarten, Seevetal und Neu Wulmstorf, der Samtgemeinde Hollenstedt und der Stadt Buchholz vorzubringen. Am einfachsten geht dies per E-Mail an
Bei den Landschaftsschutzgebieten handelt es sich vor allem um große Waldgebiete. Insbesondere das LSG „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ ist daneben auch von landwirtschaftlichen Nutzflächen der bäuerlichen Kulturlandschaft geprägt. Von besonderer Bedeutung ist das für die Landschaft typische Relief. Es reicht von markanten Höhenrücken und tief eingeschnittenen Trockentälern bis zu flachwelligem Gelände.
Kern der Neuausweisung ist es, diese mehr als 50 Jahre alten Gebiete dauerhaft zu erhalten und so auch für künftige Generationen zu sichern. Dadurch werden die Schutzgebietsverordnungen und ihre Regelungsinhalte an geltendes Recht angepasst. Zudem werden die bisherigen Schutzgebietsgrenzen auf einen aktuellen Stand gebracht. Dazu sollen vor allem Flächen an den Ortsrändern aus dem Schutzgebiet entlassen werden. Weiterhin wurden begründete Entwicklungsmaßnahmen der Gemeinden berücksichtigt.