Hamburg/Harburg. „Es ist gut vertretbar, die Außengastronomie zu öffnen.“ Mit diesen Worten verkündete Bürgermeister Peter Tschentscher heute die Öffnung der Außengastronomie ab Samstag. Auf diese Nachricht haben viele Hamburgerinnen und Hamburger gewartet. Und darunter nicht nur Gastronomen, sondern auch all diejenigen, die endlich wieder einmal im Café, der Stammkneipe oder dem Restaurant sitzen wollen.
Und das wird ohne Testpflicht gehen. „Alles, was unter freiem Himmel erfolgt, ist ein sehr viel geringerer Risikofaktor bezogen auf Infektionen, als wenn es im Innenraum stattfindet“, begründete Tschentscher, das Hamburg keinen negativen Test zur Voraussetzung für einen Besuch der Gastronomie macht. Denn auch im Einzelhandel, der ebenfalls wieder geöffnet wird, gilt keine Testpflicht.
„Wir haben die Infektionsdynamik sehr, sehr stark gebremst“, sagte Tschentscher mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens. Die Inzidenz liegt in der Hansestadt unter 50 und der R-Wert bei 0,7. Das bezeichnete der Bürgermeister als bemerkenswerten Erfolg. Tschentscher dankte allen, die diesen Erfolg gemacht hätten: „Den Bürgern, die die Vorschriften eingehalten haben, an erster Stelle.“
Konkret hat der Senat folgende Lockerungen beschlossen:
• Außengastronomie: ohne Testpflicht aber mit (digitaler) Kontaktnachverfolgung möglich. Fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch.
• Einzelhandel: Personenbegrenzung nach Verkaufsfläche, (digitale) Kontaktnachverfolgung, keine Testpflicht
• Kontaktbeschränkungen privat: Fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder bis 14 Jahren nicht mitgerechnet
• Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäuser: keine Testpflicht
• Sport: Kontaktfreier Sport im Freien möglich. Bei Erwachsenen bis zehn Personen, bei Kindern bis 14 Jahren bis zu 20.
• Kindergeburtstag: Mit bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren möglich
• Körpernahe Dienstleistungen: negativer Test, (digitale) Kontaktnachverfolgung, Testpflicht für Personal
• Versammlung im Freien: Bis 250 Personen (ortsfest/Aufzug) übliche versammlungsrechtliche Anzeige. Ab 250 Personen gesonderte Prüfung
• Gottesdienste und ähnliche: keine Anzeigepflicht mehr
• Theater und Konzerte: Ab 28. Mai mit Abstand, Testpflicht, Anmeldepflicht, (digitale) Kontaktnachverfolgung, Maskenpflicht am Platz
• Maskenpflicht in Parks, Grünanlagen und privaten KfZ: nicht mehr generell, aber bei Unterschreiten von 1,5 m Abstand im öffentlichen Raum
• Kulturelle und sportliche Veranstaltungen im Freien: Terminbuchung, Testpflicht, (digitale) Kontaktnachverfolgung, Personenzahlbegrenzung, feste Sitz- oder Stehplätze
• Unterhaltungsveranstaltungen im Freien: höchsten mit 250 Teilnehmern, feste Sitz- oder Stehplätze, Terminbuchung, Testpflicht, (digitale) Kontaktnachverfolgung.
• Freibäder: Testpflicht, (digitale) Kontaktnachverfolgung. Das Programm zum Schwimmunterricht für Kinder wird auch in Hallenbädern ermöglicht.
• Fahrunterricht: Beim praktischen Fahrunterricht gibt es eine Maskenpflicht
• Außerschulische Bildungsangebote: Testpflicht, „halbe“ Gruppe
• Offene Kinder- und Jugendarbeit, soziale Angebote: begrenzte Gruppengröße
Bei allen Aktivitäten gibt es natürlich weiterhin allgemeine Hygienevorschriften. Für die digitale Kontaktnachverfolgung hat die Stadt schon eine Luca-Lizenz erworben. Die Lockerungen sind vielfach davon abhängig, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt. Bleibt es unter eiem Inzidenzwert von 50, so besteht auch Hoffnung auf weitere Lockerungen.
In der Kultur und dem Sport soll es Modellprojekte geben. Als Beispiel nannte Tschentscher Kontakt-Sport drinnen.
In 10-14 Tagen soll der nächste Schritt im Sport und bei den Kontaktbeschränkungen erfolgen - wenn das Infektionsgeschehen es zulässt. Dann später will sich der Senat noch einmal der Gastronomie, der Hotellerie und dem Tourismus widmen