Harburg. Die Linke gibt nicht auf. Schon vor zwei Jahren hatte sie in einem Antrag in der Bezirksversammlung gefordert, dass sich der Bezirk mit einer Informationsbroschüre an die Haushalte wenden solle, die über die Möglichkeiten eines schnellen Kredits bei drohender Strom-, Wasser,- oder Heizungssperre informiert. Als Begründung nannte die Linke die steigende Zahl der betroffenen Haushalte (2014 rund 6.000, 2015 6.239 Haushalte). Der Antrag wurde von der Großen Koalition abgelehnt. Holger Böhm (SPD), wies darauf hin, dass von den Sperren nur „0, etwas Prozent" der Hamburger Haushalte betroffen seien. Bei einem Durchschnitt von 1,8 Menschen pro Haushalt (Stand 2015) beträfen die Sperren immerhin fast 11.000 Menschen (GroKo lässt Bedürftige im Dunkeln stehen).
Nun legt die Linke nach. Es soll nun nicht mehr einfach informiert werden, sondern die bisherige Möglichkeit eines Kredits soll in einen Zuschuss gewandelt werden, den die Stadt nach vorheriger Prüfung übernimmt. „Die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas ist eine zentrale Voraussetzung für menschenwürdiges Wohnen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und damit ein Grundrecht", heißt es im Antrag der Linken. Gerade Empfänger von Sozialleistungen und Menschen mit niedrigem Einkommen seien gefährdet, da der im Regelsatz enthaltene Anteil für Strom den realen Stromkosten nicht entspräche. „Auch die Rückzahlung des Kredits ist für viele nicht möglich", so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende André Lenthe.
Die Zahlen zumindest geben den Befürchtungen der Linken Recht. In einer Kleinen Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten der Linken Cansu Özdemir vom 12. Oktober 2016, gab der Senat in seiner Antwort bekannt, dass es allein zwischen Oktober 2015 und September 2016 n Hamburg über 10.000 Stromsperren gegeben habe. Die Kosten für die Sperrung und Freischaltung bei der Stromversorgung liegen laut Senat bei 139 Euro netto. „Allein dieser Betrag ist für Empfänger von Sozialleistungen kaum zu bewältigen", so André Lenthe. Zumindest für Haushalte, in denen Schutzbedürftige Personen wie Kinder, Kranke, Behinderte und ältere Menschen wohnen, stelle die Sperrung eine unverhältnismäßige Härte dar.