Harburg. In allen anderen Bezirksversammlungssitzungen in Hamburg sind sie möglich: Film- und Tonaufnahmen. Sie müssen vorher beim Präsidium angemeldet werden und bedürfen der Genehmigung. Eine sinnvolle Regelung, damit nicht jeder x-beliebige seine Kamera aufbaut, sondern damit Journalisten ihrem – durch das Grundgesetz garantierten – Recht zur Berichterstattung nachkommen können.
Nur in Harburg ist das nicht möglich. Dort ist in der Geschäftsordnung geregelt, dass ausschließlich zum Zwecke der Unterstützung der Niederschrift „technische Aufzeichnungen“ gefertigt werden können. „Andere Ton- und Bildaufzeichnungen sind unzulässig“, heißt es in §15 Absatz 2 weiter.
besser-im-blick hatte trotzdem beim Präsidium der Bezirksversammlung beantragt, auf der nächsten Sitzung beim Tagesordnungspunkt zur Schließung der katholischen Schulen Videoaufnahmen für einen Beitrag machen zu können. Grund: Das hohe öffentliche Interesse bei diesem Thema. Dieses Anliegen wurde auf der Ältestenratssitzung am Freitag leider abgelehnt. Maßgeblich, so wurde berichtet, auf Betreiben der SPD. Deren Fraktionsvorsitzender Jürgen Heimath erklärte gegenüber besser-im-blick lapidar: "Es gab in der Fraktion einen Mehrheitsbeschluss gegen Videoaufnahmen.“
Möglich wären Aufnahmen trotz des Passus in der Geschätfsordnung - da sind sich viele Abgeordnete einig. Die Bezirksversammlung könne dies beschließen. Der eigentlich Grund der SPD sind aber anscheinend keine rechtlichen Bedenken: Einige Insider berichten, die SPD habe die Befürchtung, einige ihrer Abgeordneten würden dann „nicht mehr so frei sprechen“.
In anderen Fraktionen sieht man das Ganze eher locker. Sowohl CDU als auch die Linke erklärten, dass sie keine Probleme mit Videoaufnahmen hätten Schließlich habe man ja auch einem Live Stream, aus der Bezirksversammlung zugestimmt. Den gibt es im Übrigen auch nicht. Zu hoch ist der Kostenaufwand bei – nach den Erfahrungen aus anderen Bezirken – nur wenigen Zuschauern.