Harburg Stadt & Land. Seite dem heutigen Dienstag gelten in Hamburg und Niedersachsen verschärfte Bestimmungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die das öffentliche Leben weiter einschränken. So wird der Einzelhandel geschlossen. Nur Geschäfte aus wenigen Bereich dürfen noch öffnen: Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und Großhandel. Für diese Geschäfte ist auch das Sonntagsverkaufsverbot bis auf weiteres aufgehoben.
Weiterhin dürfen Dienstleister und Handwerker ihrer Arbeit weiterhin nachgehen. Für Restaurants und Gaststätten, die schon am Sonntag auflagen bekommen hatten, wird der Betrieb weiter verschärft. Sie dürfen nur noch von 6 bis 18 Uhr öffnen und müssen weiterhin1,5-Meter-Abstand zwischen den Tischen haben. Hotels dürfen Zimmer nur für notwendige zwecke aber nicht mehr für Touristen zur Verfügung stellen. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind untersagt.
Ganz wichtig: Die Spielätze werden geschlossen. Das ist wohl auch Konsequenz daraus, dass am gestrigen Montag auf vielen Spielplätzen Eltern, deren Kinder aus Kitas und Grundschulen wegen der Schulschließung zu Hause bleiben mussten, mit ihren Kindern auf den Spielplatz gezogen sind.
Diese Beschlüsse haben Hamburg und Niedersachsen in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern getroffen, Darüber hinaus werden in Niedersachsen alle privaten Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern untersagt. „Wir müssen insbesondere die besonders gefährdeten Gruppen vor einer Ansteckung schützen“, so Niedersachsens Dr. Carola Reimann. Ausnahmen vom Besuchsverbot gelten lediglich für die Besuche von Eltern auf Kinderstationen, von Vätern auf Entbindungsstationen und für die Besuche von Angehörigen auf Palliativstationen.