Harburg. Nein – die von einigen beschworene Polizeifestung war Harburg am 1. Mai nicht. Der Nazikundgebung am ZOB hatte das Bundesverfassungsgericht am Freitagmorgen endgültig einen Riegel vorgeschoben. Und das haben die Nazis um Christian Worch und die Partei „Die Rechte“ vornehmlich ihrer eigenen Dummheit zu verdanken. Sie hatten für die Kundgebung, die wegen Corona auf 25 Teilnehmer beschränkt war, mobilisiert und damit gezeigt, dass sie diese Auflage nicht einhalten wollten.
Erlaubt waren dagegen die Mahnwachen der Nazigegner. Am Seeveplatz, am Herbert-Wehner-Platz, am Sand, auf dem Rathausplatz – zehn Mahnwachen hatte das Bündnis gegen Rechts angemeldet. Die wurden aufgrund der verbotenen Nazikundgebung etwas kürzer abgehalten als geplant und verliefen friedlich. Und auch wenn die Polizei mit vielen Kräften vor Ort war - die Stimmung zwischen Mahnwachenteilnehmern und Polizei war recht entspannt und letztere ließ die Protestteilnehmer passieren, damit sie sich auf die Mahnwachen verteilen und so die Aufflagen eingehalten werden konnten.
Am Vormittag hatte der DGB Harburg auf dem Rathausplatz noch eine Mahnwache zum Tag der Arbeit abgehalten. „Solidarisch ist man nicht alleine!“ war das diesjährige bundesweite Motto der Gewerkschaften an ihrem traditionellen großen Tag. Auch wenn aufgrund der Corona-Bestimmungen die großen Maidemonstrationen der Gewerkschaften nicht stattfinden konnten, so zeigten doch die zahlreichen kleinen Mahnwachen und auch die Live-Streams im Internet, dass man nicht alleine war.