Landkreis Harburg/Landkreis Stade. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das weitreichende Böllerverbot in Niedersachsen gekippt hatte (besser-im-blick berichtete: Böllerverbot: Niedersächsisches Gericht kippt Feuerwerksverbot), gibt es nun eine neue Regelung. Ziel ist weiterhin, das Corona-Infektionsgeschehen einzudämmen und deshalb Menschenansammlungen, aber auch eine Überbelastung der Krankenhäuser durch Unfälle, zu vermeiden.
Aber zum einen gibt es kein landesweites generelles Verbot mehr. Stattdessen ist das Böllern und Raketen abschießen auf belebten öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen verboten. Welche genau betroffen sind, das müssen jetzt die Städte und Landkreise festlegen.
Erlaubt sind zudem jetzt wieder Wunderkerzen und Knallerbsen. Die waren von der ersten Version des Verbots auch betroffen.
Die erneute Regelung lässt so manchen Bewohner Meckelfelds oder Neu Wulmstorfs aufatmen. Dort gab es schon Befürchtungen eines „Böllertourismus“ aus Hamburg. In der gesamten Hansestadt ist (Stand 22.12.2020) das Abbrennen von Feuerwerk wie Böllern und Raketen verboten; Knallerbsen, Wunderkerzen etc. sind, wie in Niedersachsen, erlaubt*. Der Verkauf von Feuerwerk ist bundesweit durch eine Änderung des Sprengstoffgesetzes verboten.
*Der Artikel wurde dahingehend konkretisiert, dass sich das Verbot des Feuerwerks in Hamburg nicht auf die Kategorie F1 (Wunderkerzen, Knallerbsen etc.) bezieht. Feuerwerk dieser Kategorie ist erlaubt.