Harburg/Wilhelmsburg/Finkenwerder. Auch die Hamburger Restaurants und Speise-Gaststätten öffnen wieder. Ab dem morgigen Mittwoch dürfen sie unter Auflagen wieder aufmachen. So muss der Abstand zwischen den Gästen 1,50 Meter betragen oder es müssen geeignete Trennwände aufgestellt sein. Der Zugang muss kontrolliert werden, damit es nicht zur Gruppenbildung kommt. Auch müssen die Gäste registriert werden, damit im Falle des Falles die Infektionskette nachvollzogen werden kann. Buffets dürfen nicht angeboten werden und das Personal muss Mund-Nasen-Schutz tragen. Allerdings gibt es nicht wie in Niedersachsen das Gebot der nur 50-prozentigen Auslastung. Das werde über das Abstansgebot geregelt, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Eine Reservierungspflicht gibt es nicht und auch keine Begrenzung der Öffnungszeiten. Im Gegensatz zu Niedersachsen gibt es gute Nachrichten für Kneipen: Sie dürfen - bei EInhaltung der Auflagen - ebenfalls öffnen.
Auch die Hotels dürfen für Touristen, wieder öffnen. Allerdings nur mit einer 60-prozentigen Auslastung. Bereiche wie Wellness oder Bäder bleiben geschlossen. Die Clubs, Diskotheken, Bars und Shisha-Bars müssen weiter geschlossen bleiben
Bürgermeister Peter Tschentscher betonte, dass im Gegensatz zu beispielsweise Italien die getroffenen Maßnahmen moderat waren. So konnten die Menschen weiter an die frische Luft und es gab keine Ausgangssperre. Ebenso waren die Schulen und Kitas in Hamburg nie ganz geschlossen, sondern geöffnet für Notbetreuung. Den Kurs bezeichnete Tschentscher als sehr erfolgreich. Es sei die oberste Priorität in Deutschland gewesen, dass es nicht dazu komme, dass Schwerstkranke wie in Italien oder Regionen Frankreichs nicht mehr ausreichend behandelt werden könnten und das sei erreicht worden.
„Es ging um den Schutz von Leben und Gesundheit“, so Tschentscher. „Wir dürfen nicht die Disziplin verlieren“, mahnte er. Man können den nächsten Schritt nur gehen, wenn es bei diesem niedrigen Infektionsgeschehen bleiben. Auch die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank betonte, dass es bei den Lockerungen nur dann bleiben könne, wenn man sich an die Auflagen halte. Man wolle schrittweise zur Normalität zurückkehren, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Das geht aber nur, wenn man sich an die Auflagen hält.“
Das Abstandgebot bleibt bestehen. Es dürfen aber maximal zehn Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Besuche in Pflegeeinrichtungen sind wieder möglich. „Das war schon ein harter Eingriff“, so Prüfer-Storcks. Allerdings herrsche da weiterhin äußerste Vorsicht. „Wir erlauben da Besuche von mindestens einer Stunde an einem Tag in der Woche durch eine definierte Person“, so Prüfer-Storcks - keine wechselnden Besucher. Bei der Sterbebegleitung gebe es weiterhin Ausnahmen.
Im Einzelhandel fällt die scharf kritisierte Grenze von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche. Es gilt jetzt: Ein Kunde pro 10 Quadratmeter.
Nach dem Individualsport im Freien dürfen jetzt alle Sportarten im Freien wieder ausgeübt werden. Das gab Sportsenator Andy Grote bekannt. Allerdings müssen sie kontaktfrei und mit Abstand ausgeübt werden. „Das bedeutet natürlich für die Sportarten, die üblicherweise mit Kontakt verbunden sind, dass das ein eingeschränkter Sportbetrieb sein wird“, so der Sportsenator.