Buchholz/Harburg. Die Akte „Schließfachraub Buchholz“ kann geschlossen werden. Elf Monate nach dem kriminellen Vorfall im BeratungsCenter Buchholz hat die Sparkasse Harburg-Buxtehude alle Fälle abschließend reguliert. Mit den 75 betroffenen Kunden des Schließfach-Raubs aus dem Juli vergangenen Jahres hat sich die Sparkasse mit ihren Kunden geeinigt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung war in keinem Fall erforderlich. Die Polizei hat die Ermittlungen eingestellt, die Täter wurden nicht ermittelt. Andreas Sommer, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Harburg-Buxtehude, zeigt sich erleichtert: „Wir sind wirklich froh, dieses Kapitel nun endlich beendet zu haben. Die Aufarbeitung des Vorgangs hat uns nahezu ein Jahr beschäftigt und viel Kraft gekostet. Das wichtigste aber ist, dass wir für alle Beteiligten zu einvernehmlichen Lösungen gekommen sind.“
Rückblick: Am Wochenende 5. und 6. Juli 2019 hatte sich eine Gruppe professionell agierender Krimineller unerlaubten Zugang zur elektronischen Schließfach-Anlage des BeratungsCenters der Sparkasse Harburg-Buxtehude in der Poststraße in Buchholz verschafft. 80 Schließfächer von 75 Kunden der Sparkasse wurden gewaltsam geöffnet, die Täter entwendeten Geld, Edelmetalle und sonstige Wertgegenstände.
Dank der konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit nahezu allen Kunden ist es gelungen, die Aufnahme und Regulierung der entstandenen Schäden in hoher Qualität abzuwickeln. Die Sparkasse hatte unmittelbar nach dem Vorfall eine eigens für die Bearbeitung des Schließfach-Raubs zuständige Arbeitsgruppe unter der Leitung der Regionaldirektoren Cord Köster und Matthias Weiß zusammengestellt. Unter Hinzunahme eines extern bestellten Sachverständigen wurde jeder Einzelfall detailliert und umfassend bearbeitet. „Das professionelle und transparente Vorgehen der Kolleginnen und Kollegen in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen hat bei den Geschädigten eine hohe Akzeptanz erfahren“, sagt Andreas Sommer. Ein Beleg dafür sei auch die Tatsache, dass man sich mit allen Kunden, auch mit den anwaltlich betreuten, außergerichtlich einigen konnte.