Unternehmensberater ohne Honorar möglich: Bund fördert Corona-Beratung
Ratgeber. Die Krise ist ein Stresstest für die Geschäftsmodelle vieler Unternehmer. Nach Schätzungen des Verbands der Familienunternehmer könnten 20% der Unternehmen pleitegehen. Da nützt auch die in der Krise befristet eingeführte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wenig. Denn wenn einem Unternehmer die Luft ausgeht, geht die Firma kaputt. So oder so. Denn die juristische Erleichterung (Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Geschäftsführer bis 30.9.2020) gilt nur, wenn Aussicht auf Beseitigung der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit besteht, teilte die Kanzlei Buchalik Brömmekamp mit. Außerdem muss die Insolvenz auf Corona rückführbar sein. Das dürfte bei Firmen, die schon vorher auf wackeligen Beinen standen, nicht gelte. Das allerdings wäre zu prüfen. Und hier hilft der Staat, indem er 100% der Beratungskosten übernimmt. Das Unternehmen darf nur noch nicht im Insolvenzverfahren sein.
Allerdings nutzen auch viele Unternehmer die Krise als Chance. Plötzlich ist Zeit, das Geschäftsmodell insgesamt zu überdenken. So werden einige meiner Mandanten aktiv. So kauft beispielsweise ein Hamburger Architekt ausgerechnet jetzt in diesen Zeiten ein anderes Architektenbüro. Eine Gesundheitsunternehmerin, die unter der Schließung der Möbelhäuser leidet, nutzt die Zeit und baut ein Franchisesystem auf. Sie bietet Ihr Geschäftsmodell als Kopiervorlage für Kollegen aus ihrer Branche an. Denn sie hat ihr Unternehmen mustergültig - fast vollautomatisch und digital - durchstrukturiert und davon können kleinere Mitbewerber profitieren. Diese zahlen dann dafür, dass sie ein erfolgserprobtes Modell kopieren können. Natürlich sind hierfür viele Fragen zu prüfen, bevor das umgesetzt werden kann: Preismodell, Rechtsform, Verträge, Organisation, Marketing und vieles andere mehr. Aber beide Unternehmer nutzen die Krise als eine Chance. "Und Frau Merkel zahlt", meinte ein Handwerker lapidar. Ja, Frau Merkel zahlt.
Bis Jahresende gibt es die Beratung hierfür zum Nulltarif. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle werden befristet 100% der Beratungskosten von 4.000 Euro erstattet. Ist das gut? Ich denke schon. Gerade in Hamburg und Schleswig-Holstein, traditionell gewissermaßen eine Förderwüste Deutschlands (verglichen mit Niedersachsen, Bayern oder NRW), ist das eine wirklich einzigartige Möglichkeit, aus dem Stresstest gestärkt hervorzugehen. Der Bund macht es wieder möglich. Die Krise als Chance.
Und das ist dringend notwendig: Während in dieser Woche die Öffnung der (kleineren) Geschäfte bis 800 qm erlaubt wurde, hat die Pandemie tiefe Bremsspuren in den Unternehmensbilanzen hinterlassen. Natürlich ist klar: Die Bilanz wird (natürlich) erst nach dem 31.12. im Jahr 2021 erstellt. Aber Unternehmer mit einem guten Controlling sehen die Soll-Ist-Abweichung schon heute in ihren Zahlen.
Es wird wie in jeder Krise Gewinner und Verlierer geben. Zu den Gewinnern gehört vermutlich der Lebensmittelhandel, zu den Verlierern gehören Coaches, Trainer, Friseure, Messebauer, vermutlich auch Autohäuser. Während Autohändler möglicherweise nach der Krise in einer aufholenden Entwicklung noch fleißig Autos ausliefern können, werden Friseure und Trainer nach der Aufhebung der Corona-Beschränkungen nicht mehr Haare schneiden, Trainer kaum mehr Seminare abhalten können, Messebauer die abgesagten Messen kaum nachholen können. Auch Kirchenmusiker werden die Gottesdienste nicht nachholen können, wohl aber vielleicht nachgelagert Hochzeiten und Beerdigungsfeiern spielen können. Wer Reserven hat, wird diese aufbrauchen, wer keine Reserven hat, wird pleitegehen. Nicht jeder wird sein Geschäftsmodell so einfach digitalisieren können.
Die Politik hat aber beeindruckend schnell und unbürokratisch reagiert. Sie hat Zuschuss- und Kreditprogramme aufgelegt. 80% der Hamburger Zuschussanträge waren zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses bereits bearbeitet. Die Zuschüsse in Höhe von maximal 9.000€-15.000€ vom Bund zuzüglich der Mittel des Landes (nur in Hamburg!) haben bei vielen Selbstständigen die größte Verzweiflung lindern können, aber halten natürlich nicht lange vor. Das alles ändert nichts daran, dass viele Geschäftsmodelle einen Ditch bekommen haben und viele Unternehmen in Schwierigkeiten gebracht wurden. Vor allem diejenigen, deren Eigenkapital nicht ausreichend hoch war.
Und es gab auch Missbrauch - wie immer: Hamburg und Nordrhein-Westphalen haben kurzzeitig die Bewilligung von Corona-Zuschüssen ausgesetzt, nachdem über Fake-Homepages Betrugsversuche aufgefallen sind. Hamburg hat hier sehr schnell reagiert, das Landeskriminalamt konnte die tschechische Seite vom Netz nehmen lassen. Positiv ist, dass der Missbrauch offenbar auch vom Senat nicht dafür genutzt wird, Selbstständige insgesamt als Betrüger zu markieren, sondern den Missbrauch als Schädigung notleidender Selbstständiger zu sehen (was es ja auch ist). So wird der Vorfall kommentiert:
"Kriminelle haben Solo-Selbstständige und kleine Unternehmer, die in der aktuellen wirtschaftlichen Notsituation dringend Bundes- und Landesmittel benötigen, gezielt auf eine gefälschte Internet-Seite geleitet, um in deren Namen, aber mit eigenen Bankverbindungen öffentliche Hilfen zu kassieren, sogenanntes Phishing. Aufgrund der Vorfälle in Nordrhein-Westfalen waren die Mitarbeiter der Förderbank IFB bereits sensibilisiert und hatten notwendige Vorkehrungen getroffen. Nach Entdeckung der gefälschten Webseite wurde über das Landeskriminalamt unverzüglich Strafanzeige wegen Betruges gestellt. Die Ermittlungen laufen. Die identifizierte Fake-Seite hinter den Anträgen auf einem Server in Tschechien konnte das Landeskriminalamt bereits zwei Stunden nach Entdeckung vom Netz nehmen lassen." (Quelle: https://www.hamburg.de/coronavirus/13856282/2020-04-15-betrugsversuch-corona-soforthilfe)
Kriminelle Auswüchse werden eingedämmt, wer überleben will, modernisiert und digitalisiert. Der Staat hilft auch hier befristet mit seinem Corona-Zuschuss von 100%. Unternehmer, die das nicht alleine machen wollen, dürfen sich Hilfe holen.
Und so geht’s:
Sie müssen vor Beginn der Beratung einen Förderantrag stellen. Mit Ihrem Berater erarbeiten Sie ein Konzept. Er analysiert die Schwachstellen Ihrer Firma und definiert mit Ihnen Maßnahmen, wie Sie gestärkt aus der Krise herauskommen können. Sie zahlen nur die MWSt., die Sie als Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommen. Das Nettohonorar fließt ohne Umwege nach (!) Abschluss der Beratung aufs Konto Ihres Beraters. Ihr Berater muss hierfür vom Bundesamt zugelassen sein und finanziell in Vorleistung gehen.
Und hier geht’s zum Antrag: https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung
Unser Gast-Autor:
Dipl.-Volkswirt Michael Wörle ist Geschäftsführer der MWUnternehmensentwicklung GmbH in Schenefeld und wohnt in Alt-Osdorf. Er verfügt über eine weit gefächerte Branchenerfahrung und betreut seit vielen Jahren Unternehmen u.a. in der Beschleunigung, Neuausrichtung und Optimierung von Prozessen. Seine weiteren Schwerpunkte liegen in der Organisation des Controllings, in Wirtschaftlichkeitsfragen und ebenso in der praktischen Begleitung von Mitarbeitern bei der digitalen Transformation. Daneben ist er als Verbandsgeschäftsführer, u.a. beim Verband für Unternehmensnachfolge, Wirtschaftsmediator und Fachbuchautor tätig. Wer sich vom Autor persönlich beraten lassen möchte, der kann Michael Wörle sprechen Sie mit ihm oder geben seine Beraternummer ein. Diese ist 133583.
Kontakt:
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