Räumung der Rasengrabstätten auf dem Friedhof Neu Wulmstorf

Neu Wulmstorf. Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Neu Wulmstorf hat bekannt gegeben, dass bis spätestens Montag, den 31. März 2025, sämtliche Gestecke, Blumen, Grablaternen und sonstiger Grabschmuck von den Rasengrabstätten entfernt werden müssen.

Diese Maßnahme ist erforderlich, damit sich der Rasen vor dem ersten Schnitt erholen kann und notwendige Unterhaltungsarbeiten durchgeführt werden können. Gegenstände, die nach dem Stichtag noch auf den Grabstätten verbleiben, werden von den Friedhofsmitarbeitern ersatzlos entsorgt.
Für das Ablegen von Blumen und Grabschmuck stehen in den jeweiligen Feldern zentral eingerichtete Ablagestellen zur Verfügung. Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis und dankt für die Mithilfe bei der Pflege und Erhaltung der Friedhofsanlage.