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Naturschutzgebiete „Obere Wümmeniederung“ und „Heidemoor bei Ottermoor“ - Öffentlichkeitsbeteiligung startet im März“

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Moorsenken im Heidemoor bei Ottermoor. | Foto: ein
Moorsenken im Heidemoor bei Ottermoor. | Foto: ein
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Winsen/Tostedt. Der Landkreis Harburg bereitet derzeit die Neuausweisung der beiden Naturschutzgebiete (NSG) „Obere Wümmeniederung“ und „Heidemoor bei Ottermoor“, auch für die Gebietsteile im Landkreis Heidekreis, vor. Diese werden gemäß der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie unter besonderen Schutz gestellt. Dafür startet nun die Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren. Die Entwürfe der Naturschutzgebietsverordnungen inklusive Begründungen und Gebietskarten liegen von Montag, 26. März, bis einschließlich Freitag, 4. Mai, bei der Samtgemeinde Tostedt und dem Landkreis Harburg sowie zusätzlich für das Naturschutzgebiet „Obere Wümmeniederung“ bei der Stadt Schneverdingen und dem Landkreis Heidekreis öffentlich zur Einsicht aus.

Zusätzlich bietet der Landkreis Harburg die Möglichkeit, die Unterlagen im Internet unter www.landkreis-harburg.de/nsgoberewuemmeniederung   und www.landkreis-harburg.de/nsgheidemoor  einzusehen und herunterzuladen. Dort gibt es auch nähere Informationen zu den verschiedenen Auslegungsorten. Alle Bürgerinnen und Bürger können bis zum 4. Mai ihre Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zu den Verordnungsentwürfen während der Öffnungszeiten schriftlich oder per Niederschrift beim Landkreis Harburg sowie der Samtgemeinde Tostedt und der Stadt Schneverdingen einbringen.

Die Unterlagen für das NSG „Obere Wümmeniederung“ liegen an folgenden Stellen aus:

 - Landkreis Harburg, Abt. Naturschutz/Landschaftspflege, Raum B-309, Schloßplatz 6, 21423 Winsen

- Samtgemeinde Tostedt, Fachbereich Bauen und Planung, Zimmer 414 – 1. OG, Schützenstraße 24, 21255 Tostedt

- Stadt Schneverdingen, Fachbereich III-60, Planen, Bauen, Umwelt, Raum 107, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen

- Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Harburger Straße 2, 29614 Soltau

- Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel

 Für das NSG „Heidemoor bei Ottermoor“ können die Unterlagen in der Kreisverwaltung (Abt. Naturschutz/Landschaftspflege, Raum B-309, Schloßplatz 6, 21423 Winsen) sowie bei der Samtgemeinde Tostedt (Fachbereich Bauen und Planung, Zimmer 414 – 1. OG, Schützenstraße 24, 21255 Tostedt) eingesehen werden. Eine Beteiligung ist auch digital möglich – einfach und komfortabel per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. .

Die Naturschutzgebiete grenzen direkt aneinander und befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinden Otter, Welle, Tostedt, Wistedt sowie Königsmoor in der Samtgemeinde Tostedt im Landkreis Harburg und der Stadt Schneverdingen im Landkreis Heidekreis. Kern der Neuausweisung beider Gebiete ist die Anpassung der Schutzgebietsverordnungen an die Vorgaben der FFH-Richtlinie der Europäischen Union.

Das Heidemoor bei Ottermoor steht seit 1978, die Obere Wümmeniederung seit 1986 unter Naturschutz. Beide Gebiete liegen im europäischen FFH-Gebiet „Wümmeniederung“. Neben der naturnahen Flussniederung der Wümme mit Altarmen, Feuchtwiesen, Sümpfen, Hochstaudenfluren, Erlenbrüchen und Erlen-Eschenauwäldern bieten im FFH-Gebiet „Wümmeniederung“ auch Schwingrasenmoore sowie Hochmoorkomplexe wichtige Lebensräume für geschützte Tiere und Pflanzen.

Der Landkreis Harburg muss daher hier stärkere Schutzgebietsbestimmungen festsetzen, die den Anforderungen des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000" entsprechen und die Freistellung der in den Gebieten erlaubten Handlungen und Nutzungen präzisieren. In den neuen, europäischen Recht entsprechenden Schutzgebietsverordnungen werden zudem die notwendigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen konkretisiert.

Ein Teilstück des FFH-Gebietes „Wümmeniederung“ erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Schneverdingen im Landkreis Heidekreis. Dieses wird durch den Landkreis Harburg für den Heidekreis in die Neufassung des Naturschutzgebietes „Obere Wümmeniederung“ aufgenommen.

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