Kinderschutz – eine interdisziplinäre Herausforderung
Winsen. Das Kindeswohl steht bei ihrer Arbeit an erster Stelle: Um den Schutz von Kindern noch besser gewährleisten zu können, kommen einmal jährlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlichster Abteilungen der Kreisverwaltung zu einer interdisziplinären In-House-Veranstaltung zusammen. Und auch Ende 2018 beschäftigten sich 56 Fachkräfte aus den Abteilungen Jugend und Familie, Migration, Gesundheit, Besondere Leistungen für Kinder und Jugendliche, der Erziehungsberatungsstelle und des Sozialpsychiatrischen Dienstes mit dem Thema: „Kinderschutz – eine interdisziplinäre Herausforderung – Vielfältige Erscheinungsbilder von Kindesmisshandlung in der Rechtsmedizin“.
„Für einen wirksamen Kinderschutz, etwa um schweren sexuellen Missbrauch zu verhindern oder zu beenden, ist der interdisziplinäre Austausch zwischen allen Beteiligten das A und O“, hob Thorsten Treybig, Leiter des Jugendamts der Kreisverwaltung, bei seiner Begrüßung hervor. „Um so mehr freue ich mich über das große Engagement der zuständigen Mitarbeiterinnen des Kreises und die Themenwahl des Arbeitskreises Frühe Hilfen – Kinderschutz für die heutige Tagung.“
„Die interdisziplinäre Arbeit stellt im Kinderschutz den Königsweg dar“, unterstrich auch Prof. Dr. Anette Debertin vom Institut für Rechtsmedizin an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) zu Beginn ihres Expertenvortrags. Sie berichtete über die vielfältigen Erscheinungsbilder von Kindesmissbrauch in der Rechtsmedizin und brachte den Teilnehmern vor allem näher, wie Verletzungen bei Kindern erkannt und eingeschätzt werden müssen.
„In allen Bereichen erlebe ich bei der Begutachtung häufig eine hohe und nachvollziehbare Unsicherheit bei der Einschätzung von Verletzungen bei Kindern“, so Anette Debertin, „darum möchte ich Ihre Augen heute schulen und Ihnen mehr Handlungssicherheit im Umgang mit verletzten Kindern geben."
Deutlich wurde einmal mehr, wie klein der Unterschied zwischen einem Unfall und einem Übergriff als Ursache für eine Verletzung bei einem Kind ist: „Und doch ist es oft möglich, anhand der Indizien eindeutige Aussagen zu treffen. Genaues Hinsehen und Handeln im Falle eines Anfangsverdachtes ist unabdingbar“, betonte die Referentin. Gerade bei Kindeswohlgefährdungen sei die Gefahr erneuter Übergriffe mit schwereren Verletzungen sehr hoch. Umso mehr komme es darauf an, auch weniger gravierende Kindesmisshandlungen zu erkennen. Helfen könne dabei eine zweite oder dritte Meinung über den kollegialen Austausch oder bei einer Kinderschutzambulanz wie an der MHH.
Den Input und die Ratschläge von Anette Dobertin setzten die Teilnehmer in Kleingruppen anhand eines Fallbeispiels gleich in die Tat um und waren sich unisono einig: „Der Sicherung des Kindeswohls können wir gar nicht genug Aufmerksamkeit schenken!“