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Hamburger Senat ruft Bürger zur Besonnenheit und Vernunft auf

| Niels Kreller | Politik
Bürgermeister Peter Tschentscher und Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks gaben heute Auskunft zum Stand und weiteren Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie. | Foto: ein
Bürgermeister Peter Tschentscher und Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks gaben heute Auskunft zum Stand und weiteren Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie. | Foto: ein

Harburg/Hamburg. Auf der Landespressekonferenz am Dienstagmittag haben Bürgermeister Peter Tschentscher und Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks die Bürgerinnen und Bürger zur Besonnenheit und vernünftigem Handeln aufgerufen. „Wir wollen die Ausbreitung verlangsamen, damit wir eine Überbelastung des Gesundheitswesens vermeiden“, so Tschentscher. „Wir haben die Situation, dass einige unbesorgt sind“, so der Bürgermeister weiter und spielte damit wohl auf den vermehrten Besuch von Spielplätzen am gestrigen Tag an, an dem die Kita- und Schulkinter erstmals zu Hause bleiben mussten. Aber: „Nur wenige Kinder sind gestern in Schulen und Kitas angekommen und wurden dort betreut.“ Alle anderen seien zu Hause geblieben. Die erforderlichen Maßnahmen würden beschlossen und man könne Infizierte behandeln.

Nur bei begründetem Verdacht einen Test machen lassen

Tschentscher rief auch dazu auf, sich nicht ohne begründeten Verdacht testen zu lassen. „Es ist nicht sinnvoll, dass sich 1,8 Millionen Hamburger testen lassen. Das überfordert die Kapazitäten. Deshalb müssen wir vernünftig entscheiden, welche Gruppen getestet werden.“ Ein Test sei auch erst frühestens nach 3-5 Tagen nach der Infektion überhaupt sinnvoll.

Auch Prüfer-Storcks rief dazu auf. Der Arztruf 116117, der dafür da sei, wenn man reale Symptome habe, würden sehr stark von Menschen frequentiert, die diese Symptome gar nicht haben und sogar Ärzte nach Hause bestellten, weil sie behaupten, entsprechende Symptome zu haben. Überwiegend betroffen und sich testen lassen sollten Menschen, so Prüfer-Storcks, die aus Risikogebieten zurückgekehrt seien oder die, die zu solchen Menschen Kontakt gehabt hätten. Zusätzlich sollen an Krankenhäusern Testangebote eingerichtet werden für diejenigen, die keine Symptome hätten und keinen Hausbesuch brauchen und die trotzdem einen Test haben wollen. Das solle stattfinden, ohne dass das Krankenhaus betreten werden muss. Das Angebot solle man aber nur in Anspruch nehmen. wenn man einen Verdacht habe. Wenn der Test negativ ausfalle, werden die Kosten auch nicht vom der Krankenkasse übernommen.

Zur aktuellen Entwicklung der Zahlen sagte Prüfer-Storcks, es habe im Vergleich zu gestern 52 weitere Fälle von Infizierten gegeben. Die Gesamtzahl an Infizierten habe sich damit auf 312 Personen erhöht. Zehn davon seien davon in stationärer Behandlung, sechs auf der Intensivstation. Alle anderen befänden sich in häuslicher Isolation und deren Kontaktpersonen seien ermittelt.

Weitere Maßnahmen seien, dass Ärzte im Ruhestand und Medizinstudenten dazu aufgerufen werden, die Maßnahmen zu unterstützen. Außerdem warte man dringend auf Beatmungsgeräte, die der Bundesgesundheitsminister einkaufen und verteilen wolle, um damit Covid-19 behandelt zu können.

Als weitere Maßnahme wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Risikogruppen zu schützen

Allgemeinverfügung zu Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Personen
In Hamburg leben knapp 440.000 Menschen, die älter als 60 Jahre sind. Ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Menschen mit Vorerkrankungen sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, dass bei ihnen eine COVID-19-Erkrankung zu einem schweren Krankheitsverlauf führt. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen für vorerkrankte, ältere und im weitesten Sinne pflegebedürftige Menschen notwendig.

Um diese besonders verwundbare Bevölkerungsgruppe zu schützen, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) eine fünfte Allgemeinverfügung erlassen, die folgende Maßnahmen umfasst:

Für
a) Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
b) Wohneinrichtungen für pflegebedürftige oder behinderte Menschen und
c) sonstige Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen oder ambulant betreuten Wohngruppen erbracht werden,
d) Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung,
e) Einrichtungen über Tag und Nacht für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und
f) Einrichtungen und Wohnformen, in denen Kinder und Jugendliche teil-/stationär betreut werden
gilt:
• Besucherinnen und Besucher, die Kontaktpersonen von Covid-19-Patienten sind oder aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, dürfen die Einrichtungen nicht betreten.
• Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie Personen mit Atemwegsinfektionen dürfen bis auf weiteres die unter 1. Genannten Einrichtungen nicht betreten.
• Die Einrichtungen sorgen durch restriktive Einschränkungen der Besuche dafür, dass der Eintrag von Coronaviren möglichst verhindert wird. Es ist maximal eine Besuchsperson für eine Stunde pro Bewohnerin/Bewohner bzw. Patientin/Patient pro Tag zuzulassen. Die Besuchenden sind zu informieren, zu registrieren sowie in hygienische Maßnahmen einzuführen (Händedesinfektion).
• Die Einrichtungen können, ggf. auch unter Auflagen, Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt.
• Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen für Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besuchende sind zu schließen.
• Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc. einschließlich der Gemeinschaftsaktivitäten größeren Ausmaßes (insbesondere mit Angehörigen) sind zu unterlassen.

Tagespflegeeinrichtungen sind grundsätzlich zu schließen. Gäste und Angehörige sind aufgefordert, bis auf weiteres auf die Nutzung zu verzichten. Ein Betreuungsangebot in jeder Tagespflege bleibt für diejenigen Gäste erhalten, für die keine andere Betreuung organisiert werden kann. Um die Einrichtungen zu entlasten, werden die Regelprüfungen von Wohneinrichtungen ausgesetzt.

Darüber hinaus wird die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) noch weitere Empfehlungen veröffentlichen:
• Ambulante Pflegedienste erhalten u.a. Hinweise zu Schutzmaßnahmen und zum Umgang mit Verdachts- und Infektionsfällen.
• Betreiber von Servicewohnanlagen sollen Hygienehinweise aushängen und Gemeinschaftsaktivitäten sowie private Veranstaltungen in den Gemeinschaftsräumen absagen. Besuche von Externen sollen auf das Notwendigste beschränkt werden. Besuche von Personen mit Infekten oder aus Risikogebieten sollen unterbunden werden.

Die Empfehlungen werden in Kürze auf der zentrale Info-Seite www.hamburg.de/coronavirus veröffentlicht.

Da es für alte und hilfebedürftige Menschen für mehrere Wochen massive Kontakteinschränkungen geben wird, soll es eine Stelle geben, an die sich Bürgerinnen und Bürger, die keine anderen Ansprechpersonen haben, wenden können. Wenn sie Sorgen oder Versorgungsprobleme haben, sollen sie dort Unterstützung finden. Die BGV wird dazu unverzüglich mit den Wohlfahrtsverbänden Gespräche aufnehmen.

Das Besuchsangebot des Hamburger Hausbesuchs für Seniorinnen und Senioren wird zunächst bis Ende Mai 2020 ausgesetzt. Die BGV prüft derzeit, inwieweit ein telefonischer Ersatz geschaffen werden kann.

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