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Verfassungsgericht bestätigt Verbot für Nazikundgebung

| Niels Kreller | Politik
Das Bundeverfassungsgericht bestätigte heute morgen das Verbot der Nazikungebung in Harburg. | Foto: pixabay
Das Bundeverfassungsgericht bestätigte heute morgen das Verbot der Nazikungebung in Harburg. | Foto: pixabay
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Harburg. Auch das Bundesverfassungsgericht hat heute morgen das Verbot der für heute angemeldeten Nazikundgebung in Harburg bestätigt. Der Anmelder, der bekannte Rechtsextreme Christian Worch mit der ebenfalls rechtsextremen Partei "Die Rechte", hatte gestern dort Beschwerde gegen das Verbot durch das Oberverwaltungsgericht Hamburg eingelegt. Genützt hat es nichts. Deshalb haben nun schon am Harburger ZOB die Abbauarbeiten der für die Kundgebung schon gestern bereitgestellten Absperrungen begonnen und die zur Sicherung und Hilfe angerückten Polizeikräfte aus anderen Bundesländern befinden sich zum Teil schon wieder auf dem Heimweg.

Die zehn Mahnwachen, die das Bündnis gegen Rechts in Harburg gegen die Nazikundgebung angemeldet hatte (besser-im-blick berichtete: Mahnwachen gegen Naziaufmarsch in Harburg am 1. Mai), finden trotzdem von 13:30 Uhr an statt, wenn auch verkürzt. Dort dürfte gefeiert werden - ohne braunen Spuk in Harburg.

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