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Fördermittel für Hügelgräber und Hofanlagen - Wettbewerb „kulturlandschaftsprägende Elemente“ der Leader-Naturparkregion Lüneburger Heide

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 Winsen. Sie prägen die Landschaft und geben ihr ein Gesicht: Bienenzäune, Hofanlagen, Gärten und Parkanlagen machen die Region unverwechselbar. Doch wenn sie nicht mehr genutzt werden oder wenn größere Investitionen anstehen, ist ihr Erhalt oft schwierig. Die Naturparkregion Lüneburger Heide organisiert daher im Rahmen des Förderprogramms LEADER einen Wettbewerb zur Förderung von „kulturlandschaftsprägenden Elementen“. Die Fördermittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro werden einmalig im Frühjahr 2020 vergeben.

„Die kulturlandschaftsprägenden Elemente verleihen der Landschaft ihren unverwechselbaren Charakter“, sagt Hanna Fenske, die Regionalmanagerin der Leader-Naturparkregion Lüneburger Heide. Gefördert werden im Wettbewerb ausgewählte Baumaßnahmen an für den Naturpark typischen Elementen. Das können beispielsweise Trockensteinmauern, Bienenzäune, Hügelgräber, Häuser und Hofanlagen oder Gärten und Parkanlagen sein. „Im Wettbewerb um die Fördermittel ist es von Vorteil, wenn die Objekte einen öffentlichen Nutzen haben, von besonderer Bedeutung für den Ort sind sowie eine nachhaltige Nutzung haben oder erhalten“, erläutert Hanna Fenske.

Vergeben werden die Gelder nach einem Punktesystem. Dabei werden Aspekte des Klima- und Naturschutzes ebenso berücksichtigt wie Barrierefreiheit und Fragen der demografischen Entwicklung, die Bedeutung des Objekts und die Frage, ob Folgeaktivitäten ausgelöst werden.

Der Wettbewerb richtet sich an Vereine ebenso wie an Verbände und Privatpersonen. Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht begonnen worden sein. Für ein Projekt können 40 Prozent der Kosten als Zuschuss aus EU-Mitteln gewährt werden, maximal aber 30.000 Euro. Außerdem muss der Antragsteller eine sogenannte öffentliche Kofinanzierung von zehn Prozent einwerben.

Die EU-Mittel werden im Erstattungsprinzip gewährt. Beratungskosten zur Erhaltung und Instandsetzung des Objekts in den regionaltypischen Zustand können ebenso gefördert werden wie Material- und Baukosten. Dabei will die Leader-Naturparkregion grundsätzlich Vorhaben in Orten mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern fördern, für größere Ortschaften sind Ausnahmen nur möglich, wenn sich das Projekt überwiegend auf den umgebenden ländlichen Raum auswirkt.

Die Projektunterlagen müssen bis zum 27. Januar 2020 beim Regionalmanagement der Leader-Naturparkregion eingereicht werden. Ansprechpartnerin ist Hanna Fenske, Telefon 0 41 71/693-145, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. . Weitere Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Naturparks Lüneburger Heide (www.naturpark-lueneburger-heide.de) unter dem Stichwort LEADER.

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