Buchholz: Aufruf zum Böllern mit Augenmaß
Buchholz. Silvester naht und wie jedes Mal, wird das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßt. Auch wenn das Böllern in Buchholz grundsätzlich erlaubt ist, sind ein paar Regeln zu beachten. So heißt es in der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz unter anderem, dass „das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten“ ist.
„Als unmittelbare Nähe wird ein Abstand von 100 bis 200 Metern bezeichnet“, weiß René Peters vom Fachdienst Ordnung und Gewerbe. Wichtig: Auch Reetdachhäuser gelten nach dieser Regel zu den besonders brandempfindlichen Gebäuden.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist Silvester in der Zeit von 0 Uhr bis Neujahr 24 Uhr erlaubt.