Personalbemessung in der Pflege (PeBeM) 2023: Was kommt auf stationäre Pflegeeinrichtungen zu?

Ab dem 01. Juli 2023 wird das Personalbemessungsverfahren in stationären Pflegeeinrichtungen angepasst. Die Fachkraftquote richtet sich nun nicht mehr nach der 1993 festgelegten Fachkraftquote, sondern nach der Anzahl der Pflegebedürftigen und deren Pflegegrad. Basis hierfür stellt eine erhobene Studie von Professor Dr. Heinz Rothgang dar.
Stationäre Pflegeeinrichtungen müssen anhand des neuen Personalbemessungsverfahrens ihre Bewohnerstruktur nach Pflegegraden angeben. Danach kann jede Einrichtung individuell erkennen, was für Qualifikationen ihr Personal mitbringen muss.
Der Personalbedarf wird auf Basis des sogenannten Case-Mix errechnet. Dieser gilt für jede Einrichtung individuell.
Hierbei sind drei Qualifikationsstufen vorgesehen:
- Pflegefachkräfte
- Assistenzkräfte mit 1-2-jähriger Ausbildung
- Angelernte Pflegehilfskräfte
Die Personalbemessung nach § 113c SGB XI sieht vor, dass die Pflegeleistungen nach diesen Qualifikationsstufen gestaffelt erbracht werden. In der Praxis bedeutet das, dass die examinierten Pflegefachkräfte nur noch Aufgaben übernehmen, für die auch eine Fachkraft erforderlich ist. Dies sind sogenannte Vorbehaltsaufgaben. Die Fachkraftquote wird demnach abgesenkt und die Hilfskraftquote erhöht. Die Umsetzung der Personalbemessung hat noch bis Ende 2024 Zeit, aber es lohnt sich für die vollstationären Pflegeinstitutionen jetzt schon einen genauen Blick auf die Bedarfe und Anforderungen zu werfen.
Das Gesundheitsministerium setzt sich damit zum Ziel langfristig, eine gute und professionelle Pflege zu sichern. Denn bereits jetzt gibt es einen hohen Fachkräftemangel, welcher sich durch die alternde Bevölkerung weiter verschärft. Die Hoffnung geht also in Richtung Fach- und Assistenzpersonal für mehr Qualität in der Pflege. Starten Sie in einen Beruf mit Zukunft. Wir bieten die passenden Umschulungs- und Fortbildungsklassiker an.
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