Mit einer Plakataktion weist Buchholz auf Mindestabstand fürs Überholen von Radfahrern hin
Buchholz. Die Verwaltung der Stadt Buchholz will den Verkehr auf den Straßen der Stadt sicherer machen. Mittel zum Zweck ist eine Plakatierungsaktion, mit der auf den Mindestabstand von 1,50 Metern hingewiesen wird. Den müssen Autofahrer einhalten, wenn sie Radfahrer überholen. „Wir haben sie zunächst an neuralgischen Punkten im Stadtgebiet aufgehängt“, sagt der Buchholzer Fahrradexperte Maximilian David Müller.
Leicht zu merken ist die 1,50-Meter-Regel, die nach der Faustformel berechnet wird, dass der Mindestabstand zum Biker zwei Drittel der Fahrzeugbreite betragen soll. „Unsere Pkw sind im Schnitt knapp zwei Meter breit“, erläutert Müller. Die Abstandregel gilt auch dann, wenn Radfahrer auf einem Schutzstreifen - gestrichelte Linie am rechten Fahrbahnrand - wie beispielsweise in der Bremer Straße unterwegs sind. „Der Schutzstreifen ist keine Abstandsmarkierung“, erklärt Müller, „auch hier müssen die 1,50 Meter eingehalten werden.“
Grundsätzlich dürfen Autofahrer die gestrichelte Linie nicht überfahren. Es sei denn, sie müssen entgegenkommenden Fahrzeugen ausweichen. Auf Pkw trifft das meistens nicht zu. Müller: „Die Straßen sind meistens breit genug, so dass Autos meist problemlos aneinander vorbeikommen, ohne dass der Schutzstreifen befahren werden muss.“ Müller plädiert dafür, dass Radfahrer - wann immer möglich - die Straße nutzen. „Denn viele Studien belegen - das ist einfach sicherer.“