Corona-Impfungen für Kinder im Landkreis Harburg starten
Landkreis Harburg. Nun geht es im Landkreis Harburg los: Ab dem 18. Dezember können in Winsen und Buchholz auch Kinder zwischen fünf und elf Jahren geimpft werden. Die Impfungen finden zwischen 13 bis 16 Uhr in den beiden Stützpunkten Buchholzer Höfen in Buchholz (Breite Straße 11a) sowie im Impfstützpunkt Winsen (Löhnfeld) statt.
Die Impfkampagne des Landkreis Harburg nimmt so weiter Fahrt auf, nachdem die Ständige Impfkommission (Stiko) eine entsprechende Impfempfehlung abgegeben hat und der Impfstoff geliefert wurde, sind die Mobilen Teams startklar.
Die Impfungen werden im Landkreis Harburg allen Fünf- bis Elfjährigen angeboten, unabhängig von Vorerkrankungen oder Kontakt zu Personen einer Risikogruppe. Geimpft wird ausschließlich mit dem speziell für Kinder zugelassenen Kinderimpfstoff von Biontech/Pfizer. Für die fachliche Beratung und Begleitung sind Kinderärztinnen und -ärzte vor Ort, die die Impfärzte unterstützen.
Die Impfungen finden ohne Anmeldung und ohne Terminvergabe statt. Eine gleichzeitige Impfung von älteren Kindern oder deren Eltern ist nicht möglich, weil es sich um einen anderen Impfstoff handelt. Die Zweitimpfung ist drei bis sechs Wochen nach dem ersten Termin möglich, entweder ohne Termin in den Impfstützpunkten oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten.
In beiden Impfstützpunkten wird mindestens bis Ende Januar jeweils mittwochs von 15 bis 18 Uhr sowie sonnabends von 13 bis 16 Uhr geimpft – mit Ausnahme der Feiertage. Eine Anmeldung dafür ist nicht erforderlich, eine Terminvergabe findet nicht statt. In Buchholz gibt es ein digitales Wartenummernsystem, in Winsen vergeben die Teams bei entsprechendem Andrang Zeitfenster. Wer als Elternteil sein Kind gegen das Coronavirus impfen lassen möchte, sollte den Impfpass des Kindes mitbringen sowie seinen Personalausweis und – falls vorhanden – den Kinderausweis.
Mitzubringen sind der ausgefüllte Anamnese- und Impfeinwilligungsbogen. Das Aufklärungsblatt ist nur zur Information der Eltern vorgesehen und braucht nicht mitgebracht zu werden. Die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Der Anamnesebogen beziehungsweise eine Einwilligungserklärung und das Aufklärungsmerkblatt können unter www.landkreis-harburg.de/impfzentren heruntergeladen werden.