Landkreis Harburg: Feuerwerksverbotszonen zu Silvester beachten
Landkreis Harburg. Anlässlich des anstehenden Jahreswechsels weist der Landkreis Harburg darauf hin, dass zum einen nur Altbestände abgebrannt werden dürfen. Denn wie schon im vergangenen Jahr haben Bundesregierung und Bundesrat ein pandemiebedingtes Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper und Pyrotechnik beschlossen. Grund dafür ist, dass die Kapazitäten der durch die Covid-19-Pandemie belasteten Krankenhäuser sollen nicht zusätzlich durch feuerwerksbedingte Unfälle weiter eingeschränkt werden.
Zum anderen hat der Landkreis für den Jahreswechsel Feuerwerksverbotszonen in Buchholz festgesetzt, in denen das Abbrennen verboten ist: Und zwar im Bereich der Fußgängerzonen rund um die Empore, in der Breite Straße, der Poststraße, im Peets Hoff sowie im Caspers Hoff.
Grundsätzlich dürfen nach der Verordnung zwar an Silvester und Neujahr zwar Feuerwerkskörper abgebrannt . Allerdings legt die Verordnung auch fest, wo dies nichtgeschehen darf. Dies ist in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie brandgefährlichen Gebäuden oder Anlagen – etwa Reetdachhäusern und Tankstellen – der Fall. Zugleich gilt das Verbot auch für sämtliche Landschaftsschutzgebiete im Kreisgebiet.
Informationen der Stadt Buchholz mit allen Feuerwerksverbotszonen findet sich inklusive Karte hier.