Harburg: Bundespolizei mit Allgemeinverfügung - Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen
Harburg/Neugraben. Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt für den Monat Januar 2025 eine Allgemeinverfügung in den Bahnhöfen Hamburg Hauptbahnhof, Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor sowie im S-Bahnverkehr der Linien S1 (Rissen-Poppenbüttel), S2 (Altona-Bergedorf), S3 (Neugraben-Elbgaustraße) und S5 (Neugraben-Elbgaustraße), das sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art bezieht.
Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst die Gebäudeteile der Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof, Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor sowie den S-Bahnverkehr folgender S-Bahnlinien: S3: ab Neugraben bis Elbgaustraße S5: ab Neugraben bis Elbgaustraße einschließlich aller S-Bahnhöfe und Haltepunkte entlang der Strecken.