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Corona: Das gilt ab Dienstag in Hamburg

| Niels Kreller | Politik
Ab kommenden Dienestag gelten verschärfte Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Hamburg. Zu Weihnachten soll es Lockerungen geben. | Foto: ein
Ab kommenden Dienestag gelten verschärfte Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Hamburg. Zu Weihnachten soll es Lockerungen geben. | Foto: ein

Harburg. Der Hamburger Senat hat auf seiner heutigen Pressekonferenz bekannt gegeben, wie in Hamburg die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch umgesetzt werden sollen. Hauptziel der neuen Corona-Eindämmungsverordnung soll die weitere Reduzierung der Kontakte sein. Deshalb werden die Kontaktbeschränkungen weiter verschärft und die Maskenpflicht ausgeweitet. Über die Feiertage Weihnachten und Silvester wird es Lockerungen geben.

Bis zum 20 Dezember dürfen sich ab Dienstag bis zum 20. Dezember nur noch fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Zwischen dem 23. Dezember 2020 und dem 1. Januar 2021 wird diese Regel gelockert. Dann dürfen sich maximal zehn Personen aus bis zu vier Haushalten treffen. Ausnahmen gibt es für Kinder und Familienzusammenhänge. So sind auch Übernachtungen in Hotels zu Zwecken des Familienbesuches erlaubt und zählen nicht als touristische Reisen.

Silvester darf es Feuerwerk geben – aber nicht überall

Viel wurde in den vergangenen Tagen über ein Verbot von Feuerwerk an Silvester diskutiert. In Hamburg gibt es kein komplettes Verbot, sondern Silvesterfeuerwerk wird grundsätzlich erlaubt sein. Aber wo, das wird eingeschränkt. So darf an den Landungsbrücken, dem Jungfernstieg, der Binnenalster, dem Rathausmarkt, der Reeperbahn und dem Alma-Wartenberg-Platz kein Feuerwerk stattfinden. Und natürlich gelten die Kontaktbeschränkungen.

Maskenpflicht wird ausgeweitet

In allen öffentlich zugänglichen Gebäuden muss eine Maske getragen werden. Und das gilt auch in nicht der Öffentlichkeit zugänglichen Arbeits-, Dienst-, Betriebstätten und sonstigen räumlichen Bereichen, in denen die Menschen in geschlossenen Räumen ihrer Arbeit nachgehen. Die Maske darf nur dann kann abgelegt werden, wenn ein dauerhafter Steh- oder Sitzplatz eingenommen wird und der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.

In Geschäften wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Ab Dienstag muss der Schnutenpulli dann schon 10 Meter vor dem Eingang sitzen. Außerdem wird die Anzahl der Kund*innen begrenzt, die in einem Geschäft sein dürfen: Pro 10 Quadratmeter Fläche darf sich nur eine Person aufhalten. Für Geschäfte über 800 Quadratmetern müssen größere Abstände vorgesehen werden.

Restaurants und Fitnessstudios bleiben geschlossen – Kindergeburtstage begrenzt möglich

Die bestehenden Lockdown-Maßnahmen für Gastronomie, Hotels, Sport- und Freizeiteinrichtungen bleiben weiter bestehen. Kindergeburtstage dürfen bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit bis zu zehn Personen möglich.

 

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