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Johanniter zum Tag der Ersten Hilfe: Wissen, das Leben rettet!

| Redaktion | Life
Erste Hilfe sollte jeder jederzeit leisten können - wie hier einem Inlineskating-Unfall. Foto: Johanniter
Erste Hilfe sollte jeder jederzeit leisten können - wie hier einem Inlineskating-Unfall. Foto: Johanniter
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Winsen. Die Johanniter im Landkreis Harburg räumen mit Mythen zum richtigen Verhalten im Notfall auf. Vielen Menschen ist unwohl bei dem Gedanken, Erste Hilfe leisten zu müssen, weil sie Angst haben, etwas falsch zu machen. „Dabei kann nur derjenige etwas falsch machen, der gar nichts tut“, betont Michaela Hönig, Erste-Hilfe-Trainerin bei den Johannitern in Salzhausen. 

Das Thema Erste Hilfe ist sehr vielfältig, genauso wie die dazu bestehenden Mythen und Irrtümer, die im Notfall zu Fehlverhalten führen können. Anlässlich des internationalen Tags der Ersten Hilfe am 12. September machen die Johanniter den Faktencheck und räumen mit Vorurteilen auf.

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Mythos 1: Die Person darf am Unfallort nicht bewegt werden. Für die Wiederbelebung muss die Person in Rückenlage auf einem festen Untergrund liegen. Ist dies nicht gegeben, muss sie dorthin bewegt werden. Bestehen bei einem Unfall Gefahren durch äußere Umstände und ist eine Rettung der betroffenen Person durch die Ersthelfenden gefahrlos möglich, sollte diese auch erfolgen, beispielsweise mit dem Rautek-Rettungsgriff.

Mythos 2: Bei einem Motorradunfall darf der Helm nicht abgenommen werden. Der Helm muss bei Bewusstlosen abgenommen werden, um die Atmung zu überprüfen. Die Entscheidung, ob reanimiert wird, trifft man je nach Ergebnis der Atemkontrolle – und dafür muss der Helm runter. Außerdem können Menschen im Helm ersticken. 

Mythos 3: Mit dem Defibrillator kann man versehentlich jemanden verletzen. Das ist unwahrscheinlich, da die Defibrillatoren selbstständig entscheiden, ob die Ersthelfenden einen Schock auslösen können oder nicht. Eine Schockabgabe durch Helfende ohne medizinische Notwendigkeit ist daher ausgeschlossen.

Onlinekurse können hier gebucht werden.

 

Mythos 4: Bei Fehlern oder Verletzungen kann man sich strafbar machen. Bei der Leistung der Ersten Hilfe macht man sich nicht strafbar, auch nicht bei Körperverletzungen wie z.B. Rippenbruch bei der Wiederbelebung. Wichtig ist, den Notruf 112 abzusetzen und Anweisungen zu befolgen. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sieht die Lage anders aus.

 

Hier geht es zur Online-Kursbuchung: www.johanniter.de/erstehilfe.

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