Neue Katzenschutzverordnung in Neu Wulmstorf
Neu Wulmstorf. Der Rat der Gemeinde Neu Wulmstorf hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2025 die Einführung einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Diese Verordnung ist am 1. März 2025 in Kraft getreten und hat das Ziel, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen einzudämmen und das Leid freilebender Tiere zu verringern.
Warum eine war neue Verordnung nötig?
Auch in Neu Wulmstorf gibt es zahlreiche streunende Katzen. Diese stammen oft von ausgesetzten, zurückgelassenen oder entlaufenen Tieren ab. Ohne menschliche Versorgung leiden sie häufig unter Mangelernährung, Infektionen, Parasitenbefall oder unbehandelten Verletzungen.
Besonders problematisch ist die unkontrollierte Fortpflanzung, da jedes Jahr zahlreiche Jungkatzen geboren werden, die ebenfalls ein Leben ohne Versorgung führen müssen. Die neue Kastrationspflicht soll helfen, diesen Kreislauf zu durchbrechen und die Population der Streunerkatzen zu begrenzen.
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen
Nicht nur Streunerkatzen tragen zur unkontrollierten Vermehrung bei, sondern auch freilaufende Hauskatzen. Deshalb gilt die Kastrationspflicht auch für sogenannte Freigängerkatzen, also Katzen mit Halterin oder Halter, die unkontrolliert nach draußen dürfen. Zusätzlich müssen diese Katzen durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet und in einer anerkannten Registerstelle eingetragen werden. Dadurch können entlaufene Tiere leichter identifiziert und Verwechslungen mit Streunerkatzen vermieden werden.
Mit der Einführung dieser Verordnung setzt Neu Wulmstorf ein wichtiges Zeichen für den Tierschutz und trägt aktiv dazu bei, das Leid freilebender Katzen zu reduzieren.
