Geflügelpest rückt näher: Landkreis Harburg verhängt Stallpflicht für Geflügel
Landkreis Harburg. Nach mehreren Nachweisen der Geflügelpest in Niedersachsen und einem Ausbruch im benachbarten Heidekreis ordnet der Landkreis Harburg ab Donnerstag, 30. Oktober 2025, eine Stallpflicht für Geflügel an. Ziel ist es, Haus- und Nutzgeflügel vor einer Ansteckung mit der hochansteckenden Geflügelpest (Aviären Influenza (H5)) zu schützen.
„Angesichts der maximal zugespitzten Tierseuchenlage ist es zwingend erforderlich, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter mit mehr als 50 gehaltenen Tieren aufstallen“, betont Thorsten Völker, Leiter der Abteilung, Migration, Ordnung und Verbraucherschutz, zu der auch der Veterinärdienst gehört. „Geflügel muss ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden, die folgende Eigenschaften erfüllt: eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern. So verhindern wir, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt.“
Ausgenommen sind Kleinst- und Hobbyhaltungen mit weniger als 50 Tieren. Dennoch wird auch hier dringend empfohlen, das Geflügel aufzustallen und Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten.
Zudem werden Geflügelmärkte und -ausstellungen untersagt. Der Veterinärdienst meldet derzeit zahlreiche tote Kraniche und ein sehr hohes Infektionsrisiko. Zwei Tiere wurden bereits positiv auf Vogelgrippe getestet.
Weitere Informationen, Merkblätter und die vollständige Allgemeinverfügung finden sich unter hier. Verdächtige Fälle und tote Wildvögel sollten dem Veterinäramt gemeldet werden: Telefonisch unter 04171 / 693 466 oder per Mail an
