Rieckhof: Ehemaliger Träger des Kulturzentrums musste Insolvenz anmelden
Harburg. Es ist das vielleicht letzte Kapitel in der Geschichte des ehemaligen Trägers des Rieckhof Kulturzentrums in der Rieckhoffstraße: Wie Geschäftsführer Jörn Hansen mitteilte, musste der Verein am 8. Dezember 2022 einen Insolvenzantrag stellen.
Dem Verein „Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V.“, der fast 40 Jahre das Kulturzentrum betrieben hatte, war durch eine vom Bezirksamt sowie den Fraktionen der Grünen und der SPD betriebene Ausschreibung nach vielen erfolgreichen Jahren die Trägerschaft genommen worden – aus heiterem Himmel und ohne Vorankündigung. Am 30. Juni diesen Jahres wurde das Gebäude an den Bezirk übergeben. Seit dem 1. Juli wickle man den Betrieb ab.
„Wir haben über 100 Verträge mit Firmen gekündigt, Mitarbeiter entlassen, sowie fast das gesamte Inventar verkauft oder entnommen und eingelagert“, sagt Jörn Hansen. Gemeinsam mit ihrem Wirtschaftsprüfungsunternehmen habe man die Buchhaltung bis zum heutigen Tag weitergeführt. „Es ist uns durch den Verkauf von Einrichtungsgegenständen gelungen, alle Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, obwohl wir ab 01. Juli 2022 keine Zuwendungen mehr von der FHH (Freien und Hansestadt Hamburg) erhalten haben.“
Eigentlich hatte der Verein vor, mit seinem Programm mobil zu werden und in unterschiedlichen Locations Veranstaltungen anzubieten. Das ist nun wohl Geschichte. Grund für die Zahlungsunfähigkeit ist nach Bekunden des Vereins auch, dass der Verein als Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband der öffentlichen Regiebetriebe, der „Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V.“ ist. „Die Mitarbeiter im Rieckhof waren somit in das Tarifsystem des öffentlichen Dienstes eingebunden. Damit ist die Mitgliedschaft in der „VBL“ verknüpft. Diese „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder“ gewährleistet die Rentenzusatzversicherung der Mitarbeiter“, so Hansen.
Die Satzung der VBL verlange bei Ausscheiden eines Mitgliedes eine sehr hohe Zahlung, den sog. „Gegenwert“, führt Hansen weiter aus. Diese habe der ausscheidenden Arbeitgeber zu leisten, um den Ausfall der in den nächsten Jahrzehnten eingeplanten Zahlungen zu kompensieren. Zwar halte der Bundesgerichtshof die Vorschrift, auf der die Gegenwert-Forderung beruht, für rechtswidrig, die VBL bestehe aber auf der Zahlung, so Hansen.
„Der Verein verfügt jedoch nicht über die Mittel für einen Rechtsstreit. Eine Einigung war mit der VBL nicht zu erzielen“, berichtet Hansen. „Fakt ist: Der Verein „Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V.“ müsste als ehemaliger Arbeitgeber als Gegenwert für das Ausscheiden 632.000 Euro an die VBL zahlen. Eine solche Summe können wir auf keinem Fall aufbringen.“
Deshalb habe der Verein wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag stellen. Die Rentenzahlungen an die ehemaligen Mitarbeiter sind davon nicht betroffen.
„Die Verantwortung für diesen beispiellosen Vorgang tragen ganz allein das Bezirksamt Hamburg-Harburg, sowie die Fraktionen der SPD und der Grünen in der Bezirksversammlung Hamburg-Harburg“, stellt Jörn Hansen fest.
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werde nun ein Insolvenzverwalter die endgültige Abwicklung aller Vorgänge an sich ziehen und dabei alle Zusammenhänge einer eingehenden Prüfung unterziehen.
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