Vogelgrippe: Ab Samstag gilt Stallpflicht fürs Federvieh in Hamburg
Harburg. Schon seit einigen Wochen hat sich die Vogelgrippe oder Geflügelpest wieder im Norden Deutschlands verbreitet. In Hamburg hat es zwar noch keinen Fall gegeben, aber trotzdem wird vorsorglich ab Samstag, 6. November 2021, Stallpflicht für das Federvieh angeordnet.
Die Stallpflicht gilt dann für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder in entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von der Betriebsart oder -größe, also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Wer viele tote Vögel an einem Ort entdeckt oder größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel tot auffindet, sollte dies melden. In Hamburg wurde dafür eine Hotline unter der Telefonnummer 040/42837-2200 eingerichtet, die rund um die Uhr zu erreichen ist. Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht. Nur so lässt sich herausfinden, ob ein Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist.
Kein Grund zur Sorge besteht bei einzelnen kleinen Vögeln wie toten Spatzen oder Amseln. Viele Vögel sterben an Entkräftung oder Altersschwäche. Diese sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Grundstück gefunden werden, in der Restmülltonne entsorgt werden. Aus hygienischen Gründen sollten grundsätzlich tote Tiere nicht mit bloßen Händen angefasst, sondern zum Beispiel Handschuhe getragen oder Schaufeln benutzt werden.