Kommt die Geflügelpest zurück?
Landkreis Harburg. Im vergangenen Herbst und Frühjahr gab es das bis dato heftigste Geflügelpestgeschehens hier zu Lande. Und auch während des Sommers wurden in Skandinavien und zuletzt auch in Westeuropa regelmäßig Fälle des hochansteckenden Virus sowohl bei Haus- als auch bei Wildgeflügel bekannt. Deshalb bewertet das Friedrich-Loeffler-Institut die Gefahr des erneuten Auftretens der Geflügelpest in Deutschland während der Herbstmonate insgesamt als hoch.
„Wir müssen uns darauf einstellen, dass die Geflügelpest über Enten und Gänsen aus Skandinavien während der kommenden Monate wieder zu uns gelangt“, erläutert Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz im Landkreis Harburg, zu der das Veterinäramt gehört. „Geflügelhaltungen, die bisher nicht beim Veterinäramt und beim Tierseuchenfonds registriert sind, sollten dies nun unbedingt nachholen“, so Völker.
Zum Schutz des eigenen Geflügels sollten alle Tierhalter die bereits jetzt geltenden Bio-Sicherheitsmaßnahmen strikt einhalten. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden, es darf kein Oberflächenwasser für das Tränken genutzt werden, wenn Wildvögel dazu Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommt, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuch. Folgende tote oder kranke Wildtiere sollten dem Veterinäramt gemeldet werden (Mail:
Tiere, die im eigenen Garten, auf dem eigenen Grund oder in der freien Natur gefunden werden, sollten dabei nicht mit bloßen Händen angefasst werden.