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Hausdurchsuchungen bei SPD-Mitgliedern: Es geht um Wahlmanipulation!

| Niels Kreller | Politik
Bei den Untersuchungen zu zerstörten Wahlplakaten in Harburg wurde offenbar ein Fall von versuchter Wahlmanipulation aufgedeckt.
Bei den Untersuchungen zu zerstörten Wahlplakaten in Harburg wurde offenbar ein Fall von versuchter Wahlmanipulation aufgedeckt.
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Harburg. Bei den Hausdurchsuchungen bei Harburger SPD-MItgliedern im Zuge verschwundener und zerstörter Wahlplakate zweier Genossen (besser-im-blick berichtete: Hausdurchsuchungen: Neuer Höhepunkt im Streit der Harburger Genossen), war offenbar noch eine viel höhere kriminelle Energie im Spiel, als bisher angenommen. Das geht aus einer brisanten Antwort des Senates auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten in der Hamburgischen Bürgerschaft Dennis Gladiator hervor. Dort ist auf die Frage, welche Beweise bei den Hausdurchsuchungen gesichert und beschlagnahmt wurden zu lesen: „Bei sämtlichen Beschuldigten wurden Mobiltelefone sichergestellt. Zusätzlich wurden bei einer beschuldigten Person Wahlbenachrichtigungen haushaltsfremder Personen nebst versiegelten Briefwahlunterlagen aufgefunden und beschlagnahmt.“

Es geht also um viel mehr als „nur“ Wahlplakate und einen innerparteilichen Streit. Es geht um Wahlmanipulation. Offensichtlich besteht der Verdacht, dass sich hier jemand – wissentlich oder unwissentlich der betroffenen Wähler – Wahlunterlagen bemächtigt haben soll. Eine Straftat gemäß §107a des Strafgesetzbuches, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Der Verdacht der Wahlmanipulation ist dann wohl auch der Grund für die Hausdurchsuchungen. Und auch für das von Mathias Frommann (ehemaliger SPD-Bezirksamtsleiter in Hamburg Nord) als Anwalt der beiden Minderjährigen im NDR als unverhältnismäßig dargestellte Auftreten der Polizei.

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Zerstörte Wahlplakate: Auftraggeber war Bezirkskandidat

In der Frage der Wahlplakate offenbart die Antwort des Senats auch ein anderes brisantes Detail. Auf die Frage nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen antwortet der Senat: „Nach den bisherigen Ermittlungen soll einer der Beschuldigten am 31. Mai 2024 gemeinsam mit drei weiteren beschuldigten Personen Kontakt zu zwei weiteren beschuldigten Personen aufgenommen und diese beauftragt haben, gegen eine Geldzahlung Wahlplakate für die Bezirksversammlungswahl abzureißen und zu entsorgen. In der Folge sollen Wahlplakate aus den Halterungen gerissen und entsorgt worden sein. Der erstgenannte Beschuldigte soll beabsichtigt haben, seine Wahlplakate an den jeweiligen Stellen aufzuhängen.“

Anders ausgedrückt: Ein Kandidat für die Bezirksversammlungswahl hat jemand damit beauftragt, Wahlplakate zu beseitigen, um dort seine eigenen hinzuhängen. Und dafür soll auch Geld geflossen sein.

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