Harburg. Das Hamburger Oberverwaltungesgericht hat am späten Donnerstagnachmittag die geplante Nazikundgebung in Harburg endültig verboten. Die rechtsextreme und antisemitische Kundgebung mit dem Titel „Zuwanderung bewirkt Sozialabbau: Gegen die rote und die goldene Internationale - heraus zum 1. Mai!“ war durch die Partei "Die Rechte" angemeldet worden. Auf ihr sollten bekannte Nazigrößen sprechen.
Auch das Oberverwaltungsgericht geht bei seiner Entscheidung, wie zuvor das Verwaltungsgericht und die Versammlungsbehörde, davon aus, "dass die Durchführung der einzelnen Versammlungen aus infektionsschutzrechtlichen Gründen nicht vertretbar ist, weil die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer die bisher in Aussicht gestellte Höchstzahl deutlich übersteigen dürfte." Die Nazis hatten zuvor mittels Plakaten, Flyern und im Internet für die Kundgebung geworben und sind somit maßgeblich selbst Schuld am Verbot ihrer Kundgebung.
"Endstation für Rechtsextremisten: OVG bestätigt ebenfalls Untersagung der rechten Kundgebung am 1. Mai in #Harburg durch die Versammlungsbehörde", twitterte Hamburgs Innensenatort Andy Grote zu der Entscheidung. Die geplanten Mahnwachen werden am Freitag wie geplant stattfinden.