Harburg Stadt & Land. Vatertag – für viele gehören Bollerwagen, Bier, Grillen und Geselligkeit mit Freunden zu diesen Tag unbedingt dazu. Aber in diesem Jahr muss vieles ausfallen, was den Tag bisher zu einem besonderen gemacht hat.
In Niedersachsen, also auch im Landkreis Harburg und Landkreis Stade, unterliegen Vatertagstouren den strengen Regeln der Coronaverordnung. „Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien sind in der Niedersächsischen Verordnung vom 8. Mai weiterhin ausdrücklich untersagt. Die physischen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, sind laut Verordnung auf ein absolut nötiges Mindestmaß zu reduzieren. In der Öffentlichkeit hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, ausgenommen davon sind Personen aus dem eigenen oder einem weiteren Hausstand“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises Harburg.
Es gibt also kein explizites Bollerwagenverbot, aber die klassische Tour mit allen Freunden ist nicht möglich. „Ich kann verstehen, dass die Kontaktbeschränkungen gerade an einem Tag, den man traditionell gerne mit Freunden und Bekannten im Freien verbringt, schwerfallen. Aber der beste Weg, die Ausbreitung des Corona-Virus weiterhin erfolgreich zu bekämpfen und die Infektionszahlen niedrig zu halten, sind Abstandhalten und die Beschränkung sozialer Kontakte auf ein Mindestmaß“, sagt Landrat Rainer Rempe stellvertretend auch für alle Bürgermeister und die Bürgermeisterin im Landkreis Harburg.
Auch die Polizei im Landkreis Stade sieht dies so und möchte verstärkt kontrollieren: „Wir werden besonders das Alte Land, den Lühe-Anleger und den Strand in Bassenfleth im Auge behalten" so Polizeisprecher Rainer Bohmbach „Wir schließen uns dem Appell von Landrat Roesberg an, in diesem Jahr auf die Vatertagstouren zu verzichten". Vatertagstouren wären ausschließlich unter Einhaltung der Vorschriften zulässig, so die Polizei Stade.
Verstöße können teuer werden. Sollten bei Kontrollen keine Nachweise über die Zugehörigkeit zu einzelnen Hausständen erbracht oder anderweitige Verstöße gegen die geltende niedersächsische Verordnung festgestellt werden, können Bußgelder von 200 bis 400 Euro pro Person verhängt werden. Veranstalter von nicht genehmigten Zusammenkünften oder öffentlichen Versammlungen können mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld belegt werden.
Auch in Hamburg gibt es kein explizites Bollerwagenverbot. Innensenator Andy Grote (SPD) gab bekannt, dass der Senat keine speziellen Vorschriften für Vatertag ergreifen werde. „Wenn ich mal scharf nachdenke und mir die Regelungen der Verordnungen vor Augen führe, habe ich ein Bollerwagenverbot gerade nicht vor Augen", so der Senator auf der Pressekonferenz. Es gelten die bisherigen Beschränkungen. Es gilt die Abstandsregel von 1,5 Metern und treffen dürfen sich nur bis zu zehn Menschen aus nur zwei unterschiedlichen Haushalten. Auch hier können Verstöße sehr teuer werden.
Die Polizei wird sowohl in Hamburg als auch in Niedersachsen verstärkt kontrollieren. In Hamburg, so kündigte Innensenator Grote an, werden die Erfahrungen des Vatertags auch bei den Überlegungen über eine Regelung zur Beschränkung des Verkaufs von Alkohol im öffentlichen Raum miteinfließen.