Harburg Stadt und Land: Zulassung für ukrainische Fahrzeuge wird erforderlich
Landkreis/Bezirk Harburg. Mittlerweile ein gewohntes Bild: Autos mit den blauen und gelben Streifen der ukrainischen Fahne auf dem Kennzeichen sind auch in Harburg Stadt und Land unterwegs. Denn nach dem Angriff Russlands waren die Autos für viele Ukrainer das Beförderungsmittel auf der Flucht. In Deutschland konnten sie die Autos mit dem heimischen Kennzeichen bisher fahren, die Ausnahmeregeln dafür laufen aber zum Monatsende aus.
Ausländische Fahrzeuge dürfen grundsätzlich vorübergehend, das bedeutet bis zu einem Jahr nach der Einreise, am deutschen Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind und für diese Fahrzeuge eine gültige Grüne Versicherungskarte oder Grenzversicherung ausgestellt ist.
Wer einen Wohnsitz und Aufenthaltstitel in Deutschland hat, mit dem Fahrzeug also nicht mehr nur vorübergehend am Straßenverkehr teilnimmt, muss sein Auto in Deutschland zulassen. Diese Regel gilt ab 1. April auch für ukrainische Geflüchtete.
Für die Zulassung beim BürgerService werden folgende Unterlagen benötigt:
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung („CoC-Papier“); erhältlich beim Vertragshändler / der Vertragswerkstatt des Herstellers. Wenn es kein CoC-Papier gibt: Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen / Technischen Dienstes nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO („TÜV“)
- Ukrainische Fahrzeugpapiere
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
- Aufenthaltstitel oder ukrainischer Pass
Informationen zu den Regelungen gibt es im Landkreis Harburg hier, ein Merkblatt wird dort auch auf Ukrainisch eingestellt. Termine für den BürgerService/KfZ-Zulassung können hier vereinbart werden.
