Tostedt. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg bereitet derzeit die Neuausweisung des Naturschutzgebiets „Glüsinger Bruch und Osterbruch“ in Tostedt vor. Dieses soll gemäß den Vorgaben der Fauna-Flora Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union unter besonderen Schutz gestellt werden. Das geplante Naturschutzgebiet ist Bestandteil des FFH-Gebiets „Este, Bötersheimer Heide, Glüsinger Bruch und Osterbruch “.
Um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen näher zu den Planungen zu informieren, lädt der Landkreis Harburg für Dienstag, 26. Juni, ab 18:30 Uhr, in den großen Sitzungsraum der Samtgemeinde Tostedt, Schützenstraße 26a, in Tostedt zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein.
Detlef Gumz, Leiter der Abteilung Naturschutz/Landschaftspflege des Landkreises Harburg, und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden das Naturschutzgebiet sowie den Aufbau der Naturschutzgebietsverordnung vorstellen und stehen für Fragen zur Verfügung. Zudem wird es Informationen zu den Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung geben.
In der neu aufgestellten Schutzgebietsverordnung müssen die Schutzgebietsbestimmungen festgesetzt werden, die den Anforderungen des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ entsprechen. Wesentliches Ziel ist die dauerhafte Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der sogenannten Lebensraumtypen sowie ausgewählter Tier- und Pflanzenarten.
Das geplante Naturschutzgebiet „Glüsinger Bruch und Osterbruch“ befindet sich in der Gemeinde Tostedt, Gemarkung Todtglüsingen, Samtgemeinde Tostedt im Landkreis Harburg. Es liegt in der naturräumlichen Region Stader Geest außerhalb der Esteaue in einer Talniederung, die durch einen temporären Bachlauf mit der Este verbunden ist. Der Glüsinger Bruch und der Osterbruch stellen sich als ein vielfältig strukturierter Landschaftsraum dar, der durch ein Mosaik aus Wald und Offenland in zum Teil kleinräumigen Wechsel gekennzeichnet ist.
Das öffentliche Beteiligungsverfahren für das Naturschutzgebiet „Glüsinger Bruch und Osterbruch“ wird der Landkreis Harburg von Montag, 2. Juli, bis Freitag, 10. August, durchführen. Der Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung inklusive Begründung und Gebietskarten wird in diesem Zeitraum bei der Samtgemeinde Tostedt (Fachbereich Bauen und Planung, Zimmer 414 – 1. Obergeschoss, Schützenstraße 26 A, Tostedt) sowie beim Landkreis Harburg (Abteilung Naturschutz /Landschaftspflege, Gebäude B, Zimmer -309, Schloßplatz 6, in Winsen ausliegen.
Ab Ende Juni können die Unterlagen auch im Internet unter www.landkreis-harburg.de/gluesingerbruch eingesehen und heruntergeladen werden. Eine Beteiligung ist auch digital möglich – Anregungen und Bedenken können einfach und komfortabel per E-Mail an