Auch Verwaltungsgericht untersagt Nazikundgebung in Harburg
Harburg. Ein Erfolg für die Gegner der geplanten Nazikundgebung am 1. Mai in Harburg. Nach der Versammlunsgbehörde hat auch das Verwaltungsgericht heute die geplante Kundgebung am Harburger ZOB mit den beiden Nazigrößen Thomas Wulff und Chritsian Worch verboten. "Rechte Kundgebung am 1. Mai in #Harburg bleibt verboten! Verwaltungsgericht bestätigt Untersagung der Hamburger Versammlungsbehörde. Für Rechtsextremisten gilt am 1. Mai auch weiterhin: #StayAtHome", twitterte Hamburgs Innensenator Andy Grote am Mittwochnachmittag triumphierend auf Twitter.
Und daran sind die Nazis auch wahrscheinlich selbst Schuld: Sie hatten im Umkreis des ZOB Mobilisierungs-Plakate aufgestellt und Flyer mit einem Aufruf verteilt und mobilisieren auch weiterhin im Internet. Beides stellt wohl einen Verstoß gegen die Auflagen in der Coronazeit dar. Denn ein öffentlicher Aufruf belegt schließlich, dass die Veranstalter mit mehr als den 25 Teilnehmern rechnen bzw. es darauf anlegen, mehr als die 25 zu sein, die sie angemeldet und die ihnen gestattet wurden. Wie im übrigen auch die Gegen-Mahnwachen des Bündnis gegen Rechts nur jeweils 25 Teilnehmer haben dürfen.