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Corona: Ab Mittwoch kommt der harte Lockdown

| Niels Kreller | Politik
Ab Mittwoch kommt der bundesweite Lockdown. Ab dann gelten verschäfte Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. | Foto: ein
Ab Mittwoch kommt der bundesweite Lockdown. Ab dann gelten verschäfte Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. | Foto: ein

Hamburg. Es ist amtlich: Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs haben am heutigen Sonntag in einer Telefonkonferenz den harten Lockdown für das ganze Land beschlossen. Zu hoch sind die Zahlen, was Neuinfektionen an dem Coronavirus anbelangt – um die 30.000 täglich. Und viel zu hoch die Zahl derjenigen, die täglich „an oder mit“ (wie es immer heißt) Covid-19 sterben - um die 500 täglich.

Der bisherige „Lockdown light“ hat nicht gegriffen, die Pandemie hält an. Zwar konnte das exponentielle Hochschnellen der Infiziertenzahlen abgebremst werden. Sie bleiben aber auf einem hohen Niveau und es gibt keine Senkung. „Wir haben in den letzten Tagen in verschiedenen Zusammensetzung zwischen Ministerpräsidenten und dem Bund darüber gesprochen“, so Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher. Ab dem 16. Dezember gibt es starke Einschränkungen. Seiner Meinung nach hätten die früher kommen sollen, so Tschentscher.

"Ich möchte Sie bitten, diese Maßnahmen sehr Ernst zunehmen und zu befolgen“, so Tschentscher. Man habe eine schwierige Zeit vor sich, ein ruhiges Weihnachtsfest und ein noch ruhigeres Silvester, sagte der Bürgermeister. Der Senat werde noch am Sonntag in einer Videokonferenz die Umsetzung beschließen. Man werde vielleicht etwas strenger sein als in der Beschlussvorlage, erklärte Tschentscher in der Pressekonferenz am Sonntagmittag.

Deshalb gilt (vorbehaltlich der Beschlüsse des Hamburger Senats und der niedersächsischen Landesregierung) ab Mittwoch:

Treffen im Privaten sind nur mit einem weiteren Haushalt und maximal mit fünf Personen erlaubt (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit).

• Regelungen an Weihnachten wird vom Infektionsgeschehen abhängig gemacht. Erlaubt sind aktuell Treffen mit bis zu vier über den eigenen Haushalt hinausgehenden Personen. Allerdings nur aus der engsten Familie (Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen). Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Auch, wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet.

• An Silvester gibt es ein bundesweites An- und Versammlungsverbot. Auf Plätzen, die durch die Kommunen bestimmt werden und die publikumsträchtig sind, wird es ein Feuerwerksverbot geben. In Hamburg, das verkündete Peter Tschentscher, wird es allerdings ganz verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen.  Auch Niedersachsen hat am Dienstag ein Verbot von Feuerwerk an Silvester erlassen, das aber durch ein Gericht gekippt wurde: Böllerverbot: Niedersächsisches Gericht kippt Feuerwerksverbot. Darüber hinaus ist der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester in diesem Jahr generell verboten. Dies soll auch die Notaufnahmen und Krankenhäuser entlasten

• Ab dem 16. Dezember geht es im Einzelhandel in den Lockdown. Alle Geschäfte müssen schließen. Ausgenommen sind: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel.
Dies gilt erst einmal bis 10. Januar.

• Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

• Die Schulen sind ebenfalls ab 16. Dezember bis 10. Januar betroffen. „Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen“, so der Beschluss. Hamburg, so Tschentscher, wird die Anwesenheitspflicht bis zum Beginn der Ferien aufheben.

• Die Gastronomen dürfen weiter liefern und abholen lassen. Der Außerhausverkauf von Alkohol bleibt bestehen. Außerdem ist es auch verboten, Alkohol in der Öffentlichkeit auch nur zu konsumieren.

• Bei Alten- und Pflegeheime und mobile Pflegedienste werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. „Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.“

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