Harburg. Seit heute gilt in Hamburg aufgrund der Corona-Pandemie eine neue Allgemeinverfügung des Senats, durch die das öffentliche Leben bis (vorerst) 30. April 2020 nahezu zum Stillstand kommt. Grundsätzlich sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt. Im Klartext: Messen und Ausstellungen, Theater, Museen, Kinos, Jugend- und Stadtteilkulturzentren, Seniorentreffs, Bibliotheken, Musikschulen und Einrichtungen der Hamburger Volkshochschule, Bars und Musikclubs, Bordelle, Tanz- und Nachtlokale, Spielhallen und Casinos, Schwimmbäder, Saunas, Fitness- und Sportstudios sowie alle öffentlichen und privaten Sportanlagen bleiben ab heute zu.
Von dieser Regelung gibt es nur wenige Ausnahmen. Gaststätten dürfen öffnen – aber nur dann, wenn die Tische einen Abstand von mindestens 1,5 Metern haben. Wochenmärkte unter freiem Himmel dürfen auch weiterhin stattfinden. Auch private Veranstaltungen (wie Hochzeiten) – aber nur mit maximal 100 Personen. Ausgenommen sind auch Veranstaltungen der Behörden sowie Veranstaltungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Versorgung der Bevölkerung dienen.
„Es geht darum, die Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie soweit wie möglich zu begrenzen“, so Bürgermeister Peter Tschentscher zu den Maßnahmen. Jeder könne im Interesse des Gemeinwohls hierzu einen Beitrag leisten. „Ich bedanke mich besonders bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen sowie in den Behörden, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge für ihre wichtige Arbeit“, so der Bürgermeister weiter. Er dankte auch allen Bürgerinnen und Bürgern, die in ihrem persönlichen Umfeld Nachbarn, Freunde und Bekannte unterstützen würden.