IS-Rückkehrerin kommt aus Harburg
Harburg. Laut Bericht des NDR Hamburg Journal kommt die nach Hamburg gebrachte 33-jährige IS-Rückkehrerin aus Harburg. Die Frau wurde am 6. Oktober bei ihrer Einreise in Frankfurt/Main festgenommen. Sie traf dort zusammen mit ihren beiden drei und fünf Jahre alten Kindern sowie sieben weiteren „IS-Frauen“ und insgesamt 23 Kindern ein. Der Frau werden Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit einem Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und sonstige Rechte vorgeworfen. Die Kinder werden durch Vertreter des Jugendamtes Frankfurt/Main betreut.
Die Frau soll am 10. April 2014 von Bremen über die Türkei nach Syrien ausgereist sein. Dort soll sie dann einen für den "Islamischen Staat" (IS) tätigen Kämpfer geheiratet und sich selbst dem "IS" angeschlossen haben. Ungefähr seit Juni 2014 bewohnte das Paar ein Haus in der Nähe der Stadt Tal Abyad, aus dem zuvor jesidische Bewohner unter Anwendung von Waffengewalt vertrieben wurden. Der Ehemann der Beschuldigten tötete im Rahmen seiner Kampfeinsätze für den "IS" eine unbestimmte Anzahl von Menschen, darunter auch Kinder. Die Vereinigung zahlte ihm dafür ein Entgelt von 1.000 US-Dollar pro Kampfeinsatz. Mit diesem Betrag bestritt die Familie ihren Lebensunterhalt.
Die 33-jährige soll die Taten ihres Ehemannes unterstützt haben, indem sie die Haushaltsführung übernahm und ihn in seinem Verhalten bestärkte. Gemeinsam nahmen sie regelmäßig als Zuschauer an öffentlichen Bestrafungsaktionen des "IS" gegen als "ungläubig" erachtete Personen teil. Nachdem ihr Ehemann im Kampf gefallen war, ließ sich die Beschuldigte in Frauenhäusern des "IS" unterbringen und heiratete nacheinander zwei weitere Kämpfer des "IS". Ende 2017 wurde sie bei dem Versuch, Syrien zu verlassen, festgenommen und befand sich vor ihrer Rückführung mit ihren Kindern in einem Lager in Nordsyrien.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass bis zum endgültigen Abschluss sämtlicher Strafverfahren für die Angeschuldigte die Unschuldsvermutung gilt.