Corona: Meine Meinung: Innenbehörde – denn sie wissen nicht, was sie tun
Eines vorweg an die Verschwörungsschwurbler, Coronaleugner und -verharmloser: Wenn ihr meine Kommentare bspw. Auf facebook liked, dann habt ihr sie entweder nicht gelesen oder schlicht nicht verstanden. Ich bin weit davon entfernt, die Gefährlichkeit des Virus und der Pandemie irgendwie zu verharmlosen oder gar zu leugnen. Ebenso wenig glaube ich an den rechtsextremen und antisemitischen Scheiß etwa von Qanon. Ihr seid keine Querdenker oder diejenigen, die den Durchblick haben im Gegensatz zu den „Schlafschafen“ und schon gar nicht seid ihr, Atilla, Wendler, der Schwindelarzt oder Xavier Experten. Ich halte euch und das, was ihr vertretet, schlicht für gemeingefährlich und für viele lebensgefährlich.
Wir müssen dieser Pandemie Herr werden und ich befürchte, dass wir die schlimmste Zeit noch nicht hinter uns haben. Dennoch finde ich, müssen wir – rational und mit Argumenten und gründlichen Überlegungen – diskutieren, was in Abwägung unterschiedlicher Maßnahmen zu verschiedenen Grundrechten und Bedürfnissen zu tun ist. Und ja: Da greifen Politiker auch mal daneben oder schießen übers Ziel hinaus. Aber auch die Kritik an den Maßnahmen ist oft nicht von Argumentations- und vor allem Realitätsfröhlichkeit gekennzeichnet. Meine Kommentare verstehe ich als Beiträge in dieser (und nicht in eurer) Diskussion.
So, nun zum eigentlichen.
Corona: Meine Meinung: Innenbehörde – denn sie wissen nicht, was sie tun
Kommentar. Es ist schon skurril: Anscheinend hat die Innenbehörde selbst keine Ahnung, wie ihre Polizisten in Gastronomien eigentlich die Coronaverordnungen kontrollieren sollen, worauf sie achten sollen, was ein konformes Verhalten der Gastwirte ist und was nicht geht. Zu diesem Schluss muss man kommen, wenn man in der Innenbehörde – wie besser-im-blick es getan hat – nachfragt, ob ein bestimmtes Vorgehen von Gastwirten den Anforderungen der Eindämmungsverordnung genügt.
Was war geschehen?
Heike Plätke, seit 31 Jahren Wirtin der Kneipe Bla Bla in der Seevepassage in Harburg hat – mit Einwilligung der jeweiligen Stammgäste – von ihren Stammgästen eine schriftliche Liste mit deren Namen, Wohnanschriften und Telefonnummern. Kommen diese Stammgäste in die Kneipe, so notiert sie den Namen und die Uhrzeit auf einer mit Datum versehenen Liste. Hintergrund: „Viele meiner Stammgäste kommen täglich zu mir und wollen nicht jedes Mal einen Zettel ausfüllen. Einige blieben sogar deswegen weg. Also haben wir das so gemacht.“
Mit dieser Vorgehensweise kann sie im Falle der Notwendigkeit einer Rückverfolgung der Infektionskette schnell und genau sagen, wann bspw. Peter Müller in der Kneipe gewesen ist, wo Peter Müller wohnt und wie er telefonisch zu erreichen ist. Die Anforderung der Möglichkeit der Rückverfolgung ist also voll umfänglich erfüllt.
Am Montag dieser Woche, bei einer Kontrolle der Polizei in der Kneipe, versuchte Heike Plätke ihre Vorgehensweise zu schildern und zu zeigen. Allerdings – der Autor war Zeuge des Vorfalls – nahmen die Beamten keinerlei Notiz davon und behaupteten, diese Weise entspreche nicht den Anforderungen, sondern jeder Gast müsse eigens einen Zettel ausfüllen. Wenn sie dem nicht nachkommen würde, würde es beim nächsten Mal ein Bußgeld von 500 Euro geben.
Innenbehörde mauert bei Auskunft
besser-im-blick fragte daraufhin schriftlich bei der Pressestelle der Innenbehörde nach, ob es Vorschriften gäbe, wie die Kontaktdaten von Gästen zu erheben sind. Denn immerhin ist die Nachverfolgungsmöglichkeit gegeben – also eigentlich alles tutti, oder?
Nachdem nach zwei Tagen keine Antwort kam, hakten wir nach. Man habe die Anfrage an die Gesundheitsbehörde weitergeleitet, teilte man uns mit. Was die damit zu tun habe, fragten wir. Denn schließlich unterstünden die kontrollierenden Polizisten ja der Innenbehörde und nicht der Gesundheitsbehörde. Man könne uns als Antwort nur den Paragrafen der Eindämmungsverordnung schicken, der die Datenerhebung regele. Unser Einwand, dass wir den kennen würden und uns ja in unserer Anfrage auf ihn bezogen hätten (da steht nichts zur Frage wer die Daten wie zu erfassen hat), wurde ignoriert und uns wurde der Paragraf zugemailt.
Wir fragten daraufhin unter Darlegung des obigen Sachverhaltes genauer nach, ob dieses konkrete Vorgehen der Wirtin korrekt sei oder ob es andersweitige Bestimmungen gäbe, die dem im Wege stünden. Wieder keine Antwort. Auf die telefonische Nachfrage wurde uns mitgeteilt, man könne dazu nichts sagen, denn schließlich wisse man nicht um den genauen Sachverhalt.
Was erzählt ihr eigentlich euren Polizisten, liebe Innenbehörde?
Wir fragen uns da: Ernsthaft, Innenbehörde? Ihr könnt nichts dazu sagen, ob ein konkreter Sachverhalt den Anforderungen einer Verordnung entspricht oder nicht? Was gebt ihr euren Polizisten dann mit auf den weg, worauf sie zu achten haben? Und selbst das, dass ihr dazu nichts sagen könnt (oder wollt), dafür muss man mehrfach nachfragen?
Der Sinn und Zweck der Kontaktdatenerhebung ist es doch, dass die Infektionsketten nachvollziehbar sind. Dies ist in diesem Fall eindeutig erfüllt. Zudem wäre diese Vorgehensweise eine Erleichterung für viele Wirte und ihre Gäste in einer eh schon schwierigen Zeit. Darauf könnte man ja auch eingehen und Rücksicht nehmen.
Aber das interessiert in der Innenbehörde anscheinend niemanden. Hat es für die Polizisten auf Kontrolle vielleicht schlicht eine Dienstanweisung gegeben, die nicht der Verordnung entspricht und man möchte deshalb lieber nichts dazu sagen? Oder hat man den Polizeibeamten etwas gar keine Anweisungen mit auf den Weg gegeben?