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Senioren müssen aktiv werden und Führerschein umtauschen

| Redaktion | Life
Solche Führerscheine, auch "Lappen" genannt, verlieren in den nächsten Wochen und Monaten ihre Gültigkeit und müssen gegen fälschungssichere umgetauscht werden. Foto: ein
Solche Führerscheine, auch "Lappen" genannt, verlieren in den nächsten Wochen und Monaten ihre Gültigkeit und müssen gegen fälschungssichere umgetauscht werden. Foto: ein
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Harburg Stadt&Land. Aus dem alten „Lappen“ wird die Karte: Der rosa oder sogar noch graue Führerschein hat nach und nach ausgedient und muss umgetauscht werden. Der Fristablauf naht, und wer den Jahrgängen von 1965 bis 1970 angehört, muss nun aktiv werden. Sie müssen den grauen oder rosa Papierführerschein bis spätestens Donnerstag, 19. Januar 2024, in einen befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen. Das dürften schätzungsweise noch um die 5.000 Personen im Landkreis Harburg sein.

Nach dem Ablauf der Frist verliert zwar nicht die Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit, aber das alte Dokument. Der neue Führerschein muss zum Stichtag bereits vorliegen. Wer bereits über einen unbefristeten EU-Kartenführerschein verfügt, ist noch nicht von der Umtauschaktion betroffen. Die Umtauschfristen für die älteren „Scheck-Karten“-Führerscheine starten erst im Januar 2026.

Der Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein sowie durch die Befristung über ein aktuelles Bild verfügen. Bundesweit musste und müssen daher Millionen alte Führerscheine umgetauscht werden. Die Betroffenen sollten aber nicht warten, bis die Frist fast abgelaufen ist.

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Die Abteilung BürgerService/Verkehr des Landkreises Harburg beispielsweise rät dazu, zeitnah einen Termin zu buchen. Termine lassen sich bequem und unkompliziert über das Online-Tool www.termin.landkreis-harburg.de vereinbaren. Das geht ganz einfach: Für den Termin im BürgerService wählen Sie unter dem angegebenen Link in der Termingruppe „KFZ-Zulassung/BürgerService“ den Standort Winsen, Seevetal-Hittfeld oder Buchholz und den Button „Umstellung Papierführerschein" aus. Im Anschluss werden Sie zur Terminauswahl weitergeleitet.

Für den Umtausch des Führerscheins brauchen Antragstellende dann einen gültigen Personalausweis, den bisherigen Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Wer seinen jetzigen Führerschein bei einer Führerscheinstelle außerhalb des Landkreises Harburg erhalten hat, muss von dort noch eine sogenannte Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde des letzten Führerscheins zur Kreisverwaltung schicken lassen.

Wer nicht extra beim BürgerService der Kreisverwaltung vorbeikommen möchte, kann den Austausch auch komfortabel online über das Serviceportal für den Landkreis Harburg beantragen: Melden Sie sich dazu einfach mit einem Nutzerkonto auf https://portal.landkreis-harburg.de an, wählen den Online-Service „Umstellung auf den EU-Führerschein“ und laden die erforderlichen Unterlagen hoch (Personalausweis Vorder-und Rückseite, Führerschein Vorder- und Rückseite, biometrisches Foto, Karteikartenabschrift, eingescannte Unterschrift).

Nun müssen Sie nur noch auswählen, ob Sie den neuen Führerschein im BürgerService-Standort Winsen, Buchholz oder Seevetal-Hittfeld abholen möchten – und fertig. Die Bezahlung läuft ebenfalls online. Sobald der neue Führerschein abgeholt werden kann, werden Sie über das Serviceportal per E-Mail informiert. Bei der Abholung tauschen Sie einfach den alten „Lappen“ gegen die neue Karte aus.

Wer es nicht schafft, seinen Papierführerschein bis zum 19. Januar zu tauschen, kann den Umtausch auch nach dem Stichtag erledigen. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist von dem Umtausch nicht abhängig. Ohne den Umtausch hat der Autofahrer jedoch bei einer Polizeikontrolle ein ungültiges Führerscheindokument dabei. Dann könnte ein Verwarngeld fällig werden.

Für die Geburtenjahrgänge von 1953 bis 1964 sind die Umtauschfristen bereits abgelaufen. Auch für sie ist ein Umtausch aber weiterhin möglich. Menschen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren alten Papier-Führerschein erst ab 2033 umtauschen. Die Geburtsjahrgänge ab 1971 steht der Umtausch der Papierführerscheine bis 19. Januar 2025 an.

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