Historischer Grenzstein im Rosengarten gestohlen – Landkreis appelliert an Täter
Rosengarten. Durch die Wälder im Rosengarten verlaufen viele, teilweise Jahrhunderte alte Grenzlinien. Zur Sichtbarkeit dieser Grenzen, auch nach all den vielen Jahren, dienen Grenzsteine, die auf unterschiedliche Art und Weise als solche markiert wurden.
Zwischen Sieversen und Sottorf verläuft eine besonders alte Grenze, die ihre erste urkundliche Erwähnung im Jahr 1412 hatte. Einige große Findlinge markieren diese Grenzlinie, gekennzeichnet durch eingeschlagene Zeichen wie unterschiedliche Kreuze und rostartige Markierungen.
Auch nordwestlich von Klein Leversen am Quellenweg liegt – nein: lag ein solcher Grenzstein. Er war mit einem griechischen Kreuz mit gleichlangen Armen auf der Oberseite markiert. Diese Markierung kennzeichnet ihn als einen vom Erzbistum Bremen hierhin gesetzten Grenzstein aus. Nun ist er verschwunden und nur noch ein Erdloch zeugt davon, dass er hier lag.
Grenzstein wurde wissentlich gestohlen
Spuren eines Radladers oder Radbaggers finden sich dort, wo noch vor rund zehn Tagen der Grenzstein lag. Dr. Jochen Brandt von der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harburg geht davon aus, dass den unbekannten Tätern bewusst war, dass dies kein normaler Findling ist. „Durch das Kreuz war auch für Laien klar ersichtlich, dass es sich nicht einfach um einen herumliegenden Findling handeln kann. Umso mehr verwundert es, dass dieser Stein verschwunden ist“, erläutert Jochen Brandt. Alles deutet darauf hin, dass der Stein von Unbekannten gestohlen wurde. „Der Stein war so groß und schwer, dass die Diebe mit schwerem Gerät anrücken mussten, um ihn abzutransportieren. Das macht man ja nicht mal eben aus Jux und Dollerei, sondern da steckt Vorsatz dahinter“, urteilt Jochen Brandt Entsprechend verärgert sind Brandt und sein für die Baudenkmalpflege zuständiger Kollege Wolfgang Küchenmeister.
Landkreis appelliert an die Täter den Grenzstein zurückzugeben
Der Landkreis Harburg wird Anzeige gegen Unbekannt erstatten, denn mit der Entfernung des als Kulturdenkmal ausgewiesenen Grenzsteins liegt nicht nur ein Verstoß gegen das Denkmalrecht vor, sondern auch ein Fall gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Vorab möchte der Landkreis aber an das Gewissen der Täter appellieren, falls diese ohne Wissen um den Denkmalcharakter des Grenzsteins gehandelt haben sollten. Denn wichtiger als die Strafverfolgung sei, dass der Stein wieder an seinem angestammten Platz liege, so Brandt und Küchenmeister.