Lockerungen: In der Gastronomie, dem Sport und in Discos geht wieder mehr
Landkreis Harburg. Die Lockerungen gehen auch im Landkreis Harburg mit großen Schritten voran. Seit heute gelten weitere Erleichterungen der Corona-Hygienevorschriften. Besonders profitieren davon die Gastronomie, der Sport und die Eventbranche. Da der Landkreis Harburg seit etlichen Tagen stabil unter einer 7-Tage-Inzidenz von 35 liegt, ist wieder mehr möglich.
Immer noch gibt es aber viele allgemeine Regeln, die es zu beachten gilt – wie Maskenpflicht, Abstandhalten etc. Auch gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen. Aktuell darf man sich mit bis zu zehn Personen aus zwei weiteren Haushalten als dem eigenen treffen. Vollständig Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 14 Jahren und Begleitpersonen für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, werden nicht mitgerechnet.
Wichtig: Geimpfte oder Genesene (Nachweis erforderlich) entfallen bei Berechnungen zur zulässigen Zahl an Menschen, die sich treffen dürfen. Sie brauchen keine Tests vorzuweisen. Allerdings gelten für sie weiterhin Maskenpflicht und Abstandsregeln - also in der Öffentlichkeit, in den für einen Besuchs- oder Kundenverkehr geöffneten Einrichtungen und Veranstaltungen jeglicher Art ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen.
Fast überall gibt es die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung. Die soll im Regelfall digital erfolgen, beispielsweise über die Luca-App.
Weitreichende Lockerungen bei Gastronomie und Discos
In der Gastronomie können aufgrund der niedrigen Inzidenz die Innenbereiche wieder geöffnet werden. Und der Besuch eines Lokals ist sowohl draußen als auch drinnen ohne vorherigen Schnelltest möglich. An den Tischen gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen.
Auch im Freizeit- und Eventbereich gibt es neue Möglichkeiten. So dürfen Diskotheken zum ersten Mal überhaupt seit rund einem Jahr wieder öffnen! Mit maximal 50% der normalen Auslastung darf jetzt wieder gefeiert werden. Allerdings nur mit negativem Schnelltest und mit Abstand. Kino, Theater und Konzerte dürfen drinnen wie draußen stattfinden.
Fitness-Studios machen wieder auf
Fitness-Studios können wieder ihre Innenbereiche öffnen. Dort darf ausschließlich kontaktfreier Sport gemacht werden. Außerdem muss zwischen den Sportlern entweder einen Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden oder das Studio darf maximal eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche einlassen.
Weitere Lockerungen gibt es im Bereich von Veranstaltungen wie Märkten, im Tourismus und bei Hotels, religiösen Veranstaltungen. Sollte die 7-Tage-Inzidenz wieder über 35 oder gar über 50 steigen, werden etliche Lockerungen wieder kassiert werden. Eine Übersicht über alle Regeln findet sich auf den Seiten des Landkreises Harburg: www.landkreis-harburg.de/corona-regeln.
Bei rechtlichen Nachfragen zu den geltenden Corona-Regeln können sich die Bürgerinnen und Bürger unter der Woche telefonisch an den Telefonservice der Kreisverwaltung unter 04171-693-0 (montags bis donnerstags von 7 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 15 Uhr) wenden. Ebenso, auch bei detaillierteren Fragen, steht das Team Corona-Verordnung des Landkreises über die E-Mail-Adresse