Rieckhof: Drängt das Bezirksamt die Bewerber dazu, die Presse zu verklagen?
Harburg. Hat das Bezirksamt im Interessenbekundungsverfahren Rieckhof den Bewerbern nahegelegt, die Presse wegen ihrer Berichterstattung zu verklagen? Das legt ein Schreiben nahe, von dem besser-im-blick Kenntnis erhalten hat. Im Harburger Bezirksamt, so scheint es, liegen die Nerven, was das ganze Verfahren rund um die Suche nach einem neuen Träger für das Kulturzentrum Rieckhof angeht, wohl blank. Denn Mathias Eichhorn vom Sozialraummanagement des Bezirksamtes soll nach Informationen von besser-im-blick Bewerber im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens angeschrieben und darauf hingewiesen haben, dass die Bewerbungsunterlagen geleakt wurden.
In der Tat: besser-im-blick hatte am Sonntag die Namen der Bewerber veröffentlicht: Rieckhof: Das sind die fünf Bewerber. Das Hamburger Abendblatt folgte mit einem Artikel am Montag.
Das passt dem Bezirksamt nun wohl gar nicht und es sieht danach aus, als möchte es der Berichterstattung einen Riegel vorschieben. In dem Schreiben, in dem Eichhorn den Bewerbern mitgeteilt haben soll, dass die Unterlagen geleakt wurden, soll er den Bewerbern auch gleich dazu geraten haben, besser-im-blick und das Abendblatt auf Unterlassung in Bezug auf eine Veröffentlichung zu verklagen!
Das Bezirksamt selbst, so Eichhorn wohl weiter, könne dies nicht. Aber die Bewerber als Urheber zum Schutz ihres geistigen Eigentums schon.
Auf Nachfrage von besser-im-blick hat das Bezirksamt zugegeben, die Bewerber angeschrieben zu haben und sie darauf aufmerksam gemacht zu haben, dass die Unterlagen aus dem Verfahren geleakt worden sind. Außerdem wurden die Bewerber, so das Bezirksamt, auf dem Umstand hingewiesen, dass "eine Veröffentlichung der schützenswürdigen Dokumente durch Pressevertreter angekündigt wurde".
Dabei hatte besser-im-blick weder vor, die Bewerberunterlagen der Bewerber zu veröffentlichen, noch Derartiges jemals kundgetan.
Meine Meinung: Die Presse soll das Maul halten!
Kommentar. Wie schrieb Heinrich Heine in seinem Gedicht „Erinnerung aus Krähwinkels Schreckenstagen“ 1854:
„Vertrauet Eurem Magistrat,
Der fromm und liebend schützt den Staat
Durch huldreich hochwohlweises Walten;
Euch ziemt es, stets das Maul zu halten.“
Von Beginn an hat das Bezirksamt alles dafür getan, dass dieses Verfahren so intransparent wie möglich ist. Von Beginn an beharrt das Bezirksamt darauf, dass es selbst die alleinige letztendliche Entscheidungsbefugnis hat. Der Presse werden oftmals auf Fragen irreführende, ausweichende oder gar keine Antworten gegeben. Manchmal werden auch Fragen beantwortet, die gar nicht gestellt waren, zu denen das Bezirksamt aber offensichtlich gerne etwas sagen möchte.
Nun der nächste Akt: Die Presse soll mundtot gemacht werden. Es mag dem Bezirksamt vielleicht nicht passen, dass Journalisten ihrer Arbeit und Aufgabe nachgehen und das veröffentlichen, was im öffentlichen Interesse ist und worüber sie Informationen haben. Das ist aber ein Kernpunkt der Aufgaben der Presse. Dem Bezirksamt scheint dies ein Dorn im Auge zu sein.
WIr haben weder, wie das Bezirksamt den Bewerbern gegenüber behauptet, angekündigt noch vorgehabt, Unterlagen zu veröffentlichen. Mit dieser falschen Behauptung gegenüber den Bewerbern verfolgt das Bezirksamt offensichtlich den Zweck, eine dem Amt nicht wohlgefällige Berichterstattung über das IBV zu verhindern und die Presse durch solch falsche Behauptungen, Einschüchterungsversuchen und Klagen mundtot zu machen. Es wird dringend Zeit, dass sich im Bezirksamt grundlegend etwas ändert. Auch personell.