Gemeinde Seevetal schafft Klarheit in Sachen Baumschutzsatzung
Seevetal. Die Ende Juni vom Rat der Gemeinde Seevetal einstimmig beschlossene Baumschutzsatzung ist jetzt rechtskräftig. Ab sofort ist die Gemeinde Seevetal damit Ansprechpartner für die Seevetaler Bürgerinnen und Bürger, wenn es um die Genehmigung von Baumfällungen oder -pflegemaßnahmen und Tiefbauarbeiten im Wurzelbereich geht.
Die Baumschutzsatzung regelt, welche Bäume geschützt sind. Hierzu gehören alle Laubbäume sowie Waldkiefern, Lärchen, Douglasien und Eiben, deren Stammumfang gemessen in einem Meter Höhe einen Stammumfang von 100 cm und mehr umfassen. Die Satzung regelt auch den Schutz von mehrstämmigen Bäumen und Hecken sowie Ausnahmen, Verfahren zur Genehmigung von Ausnahmeregelungen und Auflagen in Form von Ersatzpflanzungen. Die inner- und außerorts geltende Satzung beinhaltet zudem die Höhe der Geldbußen bei Verstößen.
Das kostenpflichtige Verfahren zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen erfolgt online über die Internetseite der Gemeinde Seevetal: www.seevetal.de/umwelt. Die Baumschutzsatzung mit Begründung und ein Infoflyer, der die wichtigsten Fragen leicht verständlich beantwortet, sind dort ebenfalls einsehbar. Der Flyer liegt zudem in Kürze im Rathaus sowie den Ortsverwaltungen zur Mitnahme aus.
Für Fragen rund um den Baumschutz bietet die Gemeinde jeden Dienstag zwischen 15 und 18 Uhr unter 0 41 05 /5523 17 oder per Mail
Zum Hintergrund: Seit einer Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz fiel die Genehmigung von Baumfällungen in den Zuständigkeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg. In der Praxis führte diese Regelung zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung über die Zuständigkeit, wo Anträge für Fällgenehmigungen zu stellen sind und wie diese gehandhabt werden. Um hier Klarheit zu schaffen, hat die Gemeinde Seevetal die Möglichkeit wahrgenommen, eine eigene Baumschutzsatzung aufzustellen.