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Winsen beschließt eigene Hilfen für insolvenzbedrohte Unternehmen

| Niels Kreller | Wirtschaft
Gute Nachrichten aus dem Winsener Rathaus: Die Stadt stellt 125.000 Euro Soforthilfe für durch die Corona-Krise von Insolvenz bedrohte Unternehmen zur Verfügung. | Foto: Von An-d - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=25178359
Gute Nachrichten aus dem Winsener Rathaus: Die Stadt stellt 125.000 Euro Soforthilfe für durch die Corona-Krise von Insolvenz bedrohte Unternehmen zur Verfügung. | Foto: Von An-d - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=25178359
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Winsen. 125.000 Euro – so viel stellt die Stadt Winsen zur Unterstützung Winsener Unternehmen zur Verfügung, die durch die Corona-Einschränkungen von Insolvenz bedroht sind. Das hat der Verwaltungsausschuss auf seiner gestrigen Sitzung beschlossen. „Das Geld gewähren wir neben und unabhängig von den Bundes- und Landesprogrammen, weil die Mittel daraus zum Teil nicht passen, nicht rechtzeitig gewährt werden oder nicht genügen“, erklärt Bürgermeister André Wiese. „Uns ist wichtig, kurzfristig und unbürokratisch zu helfen und den ortsansässigen Gewebebetrieben eine Überbrückung dieser schwierigen Lage zu erleichtern.“

Die Hilfe bekommen Betriebe mit Sitz in Winsen, die vor Corona wirtschaftliche stabil waren und jetzt krisenbedingt vor der Insolvenz stehen. Bis zu 2.500 Euro stehen dafür pro Unternehmen bereit. Bis zu 50 Betrieben soll so geholfen werden können. „Wir wollen so insbesondere kleineren Gewerbebetrieben ein Überleben sichern und sie als wichtige Teile der Winsener Wirtschaftsstruktur erhalten“, so Wiese.

Die zugewendeten Mittel sind ausdrücklich nicht gedacht als wirtschaftlicher Ausgleich für entgangene Gewinne wegen Corona-bedingter Einschränkungen oder zur Deckung persönlicher Lebenshaltungskosten. Es können daraus zum Beispiel gewerbliche Mieten, Pachten, Personalkosten, Leasingraten, Versicherungsbeiträge, Energie-, Telefon- und Internetkosten bestritten werden.

Die Einzelheiten sind geregelt in einer Richtlinie, die auf der Internetseite der Stadt neben den überschaubaren und leicht verständlichen Antragsunterlagen veröffentlicht ist. Dazu gehört auch der Vordruck für eine eidesstattliche Versicherung, mit der die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Erläuterungen in dem Antrag bestätigt werden müssen. „Auf dieser Grundlage ergeht dann nach kurzer Zeit ein Bewilligungsbescheid und erfolgt auch die Auszahlung des Geldes“, erläutert der Bürgermeister. „In der zweiten Hälfte des Jahres ist dann von den Unternehmen die zweckentsprechende Verwendung der zugewendeten Mittel nachzuweisen, was wir als Stadt dann überprüfen.“

Ansprechpartner rund um die Soforthilfe für insolvenzbedrohte Winsener Unternehmen sind im Rathaus die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung, erreichbar unter den Telefonnummern 04171/657-206, -255 und -257 sowie unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Alle Unterlagen sind online unter www.winsen.de/soforthilfe-winsen verfügbar.

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