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Corona-Schutzimpfung: Kommunen in Niedersachsen informieren über 80-jährige

| Niels Kreller | Life
Die Kommunen in Niedersachsen schreiben jetzt die über 80-jährigen Bürger*innen für ihren Impftermin an. | Foto: ein
Die Kommunen in Niedersachsen schreiben jetzt die über 80-jährigen Bürger*innen für ihren Impftermin an. | Foto: ein
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Landkreis Harburg. Darauf dürften viele gewartet haben: Nachdem in den Pflegeheimen Bewohner und Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft wurden, können nun die über 80-jährgen ihren Impftermin bekommen. Dafür gehen die beiden Impfzentren im Landkreis, die Schützenhalle in Buchholz und die Stadthalle in Winsen, im Februar in Betrieb.

Damit auch jeder über den Ablauf der Terminvergabe informiert wird, schreiben die Kommunen im Landkreis nun alle Bürger*innen an, die über 80 Jahre alt sind. Die können dann ab dem 28. Januar einen Impftermin über die landesweite zentrale Hotline bekommen.

Das Anschreiben an rund 17.500 Bürger*innen geht zusätzlich zu dem vom Land Niedersachsen heraus. Sicher ist sicher, wird man sich gedacht haben, denn das Land hatte die Deutsche Post mit dem Versenden des Anschreibens beauftragt. Die aber kann nicht auf das Melderegister zugreifen und verschickte die Briefe anscheinend anhand anderer Quellen. Die Folge: Mehrere Familienangehörige auch im Landkreis bekamen Post für ihre teilweise schon vor langer Zeit verstorbenen Angehörigen.

Diese peinliche Panne sollte bei den Schreiben der Kommunen nicht passieren. Denn die haben Zugriff auf das Melderegister. Und die sollten aktuell sein, denn schließlich versenden sie auch die Wahlbenachrichtigungen.

Termine bekommen die Bürger*innen dann unter der zentralen Telefonnummer 0800-9988665 oder über das Onlineportal www.impfportal-niedersachsen.de.

FAQ rund um die Schutzimpfung

1. Wer wird zuerst geimpft?
Derzeit ist noch nicht ausreichend Impfstoff vorhanden, um jede Person zu impfen, die dies möchte. Bund und Länder sind daher gezwungen, zunächst bestimmte Personengruppen festzulegen, denen eine Impfung mit höchster Priorität ermöglicht wird. Auf Grundlage der Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) und des Ethikrates hat das Bundesgesundheitsministerium hierzu eine Verordnung erlassen, die die Reihenfolge der Impfungen entsprechend regelt. Alle Bundesländer müssen sich an diese Reihenfolge halten. Zur ersten Impfgruppe gehören Personen ab einem Alter von 80 Jahren, Mitarbeitende in Alten- und Pflegeheimen sowie von Pflegediensten sowie Personen, die in Risikobereichen medizinischer Einrichtungen (z.B. Intensivstation) tätig sind.

2. Wann kann ich mich für einen Impftermin anmelden?
Anmeldungen zu Terminen im Impfzentrum sind ab dem 28. Januar 2021 telefonisch über die Impfhotline 0800 99 88 665 des Landes sowie über das Onlineportal www.impfportal-niedersachsen.de möglich. Alle über 80-Jährigen bekommen in den nächsten Tagen ein Schreiben mit den notwendigen Informationen. Mit der Anmeldung für den Impftermin bekommt man automatisch auch einen Termin für die notwendige Zweitimpfung. Eine Impfung ohne vorherige Terminvergabe ist nicht möglich.

3. Erhalte ich eine Terminbestätigung?
Ja. Dabei können Sie sich aussuchen, ob Sie eine Terminbestätigung per E-Mail oder per Brief erhalten möchten. Die Terminbestätigung enthält neben den persönlichen Daten ihre beiden Impftermine, einen Termin-Code sowie die Adresse Ihres Impfzentrums und eine Wegbeschreibung. Der Terminbestätigung beigefügt sind auch allgemeine Informationen rund um das Impfen. Bitte bringen Sie die Bestätigung zu den Impfterminen mit.

4. Warum wird zunächst nur die Hälfte des Impfstoffs verteilt?
Um einen wirksamen Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe bei einer Covid-Infektion zu erhalten, sind bei den aktuell zugelassenen Impfstoffen der Firmen BioNTech/Pfizer und Moderna zwei Impfdosen im Abstand von drei bzw. vier Wochen nötig. Deshalb werden Sie bei der Terminvergabe auch immer gleich zwei Termine erhalten. Das Land reserviert von jeder Lieferung des Impfstoffs, die es erhält, zunächst die Hälfte für die benötigte Zweitimpfung, damit diese drei bzw. vier Wochen nach der Erstimpfung auch garantiert stattfinden kann.

5. Kann ich mir aussuchen, welchen Impfstoff ich erhalte?
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht.

6. Wo befinden sich die Impfzentren im Landkreis Harburg?
Die Impfzentren befinden sich in Buchholz (Schützenhalle, Richard-Schmidt-Str. 27) und Winsen (Stadthalle, Luhdorfer Str. 29).

7. Kann ich mir das Impfzentrum aussuchen?
Sie bekommen am Telefon das nächstgelegene Impfzentrum vorgeschlagen. Die Auswahl basiert auf der Entfernung zum Wohnort, verfügbaren Terminen und verfügbaren Impfdosen. Grundsätzlich können Sie aber auch ein anderes Impfzentrum in Niedersachsen auswählen.

8. Muss ich etwas für die Impfung bezahlen?
Nein, die Impfung ist kostenlos.

9. Was passiert, wenn die zweite Impfung nicht wie vorgesehen verabreicht werden kann, weil ich z.B. erkrankt bin?
Die Impfung ist nur wirksam, wenn beide Impftermine wahrgenommen werden. Deshalb werden beide Impftermine zusammen vergeben. Wenn Sie den zweiten Termin – bitte nur in dringenden Ausnahmefällen, z.B. Fieber über 38,5°C – nicht einhalten können, melden Sie sich bitte umgehend bei der Termin-Hotline. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

10. Kann ich einen Termin auch wieder stornieren?
Das ist ausnahmsweise möglich. Bitte melden Sie sich in einem solchen Fall so früh wie möglich bei der Termin-Hotline. Dann kann der freigewordene Termin wieder vergeben werden.

11. Ich bin selber nicht mehr mobil, wie komme ich zum Impfzentrum?
Zunächst sollten Sie, sofern möglich, Angehörige oder Bekannte bitten, Sie bei der Fahrt ins Impfzentrum zu unterstützen. Personen, die gesundheitsbedingt auf einen Einzeltransport angewiesen sind, sollten zunächst mit ihrem Hausarzt sprechen und sich eine Transportbescheinigung geben lassen. Dann sollten sie mit ihrer Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Wenn das nicht der Fall ist, können die Transportbescheinigung und die Rechnung unter Angaben der Kontonummer bei der Anmeldung im Impfzentrum eingereicht werden. Die Kosten werden nachträglich erstattet. Eine Erstattung vor Ort findet nicht statt.

12. Ich bin auf Unterstützung angewiesen, darf ich eine Begleitperson zum Impfen mitbringen?
Sie dürfen sich beim Impftermin von maximal einer Person begleiten lassen.

13. Was muss ich zum Impftermin mitbringen?
Zum Termin müssen die Impfbestätigung, der Ausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument (Führerschein, Schwerbehindertenausweis) sowie, falls vorhanden, der Impfpass mitgebracht werden.

14. Ich habe eine Allergie. Kann ich mich trotzdem impfen lassen?
Bringen Sie zum Impftermin am besten Ihren Allergiepass mit und klären Sie im Impfgespräch weitere Fragen.

15. Wie kann ich mir den Ablauf der Impfung vorstellen?
Bei der Impfung durchlaufen Sie fünf Stationen: 1. Nach der Ankunft beim Impfzentrum melden Sie sich bei der Anmeldung, hier wird auch die Körpertemperatur der zu impfenden Personen gemessen. 2. Bei der Registrierung findet der Abgleich der von den zu impfenden Personen angegebenen Personaldaten mit einem amtlichen Ausweisdokument statt. 3. Danach folgt das Impfgespräch mit einer Ärztin bzw. einem Arzt. Es werden die medizinischen Angaben der zu impfenden Person auf dem Frage-/Dokumentationsbogen geprüft und gegebenenfalls offene Fragen geklärt. 4. Im Anschluss an das Impfgespräch erfolgt die Impfung. Sichtschutze zwischen den Impfplätzen garantieren, dass die Privatsphäre gewahrt bleibt. 5. Nach der Impfung verbringen die geimpften Personen zur Nachbeobachtung eine gewisse Zeit in einem dafür vorgesehenen Wartebereich und erhalten im Bedarfsfall Hilfe.

16. Wie lange dauert der Impftermin in etwa?
Pro Person dauert der Impftermin in etwa 30 bis 45 Minuten.

17. Ich kann meine Wohnung nicht mehr verlassen, bin aber über 80 Jahre alt. Wie kann ich mich impfen lassen?
In diesem Fall müssen Sie sich noch etwas gedulden. Sie können voraussichtlich erst zu Hause geimpft werden, wenn ein Impfstoff zugelassen ist, der keine durchgehende Kühlung benötigt und damit leichter transportiert werden kann. Das Land Niedersachsen rechnet damit, dass dies voraussichtlich im Frühsommer der Fall sein wird.

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